Unternehmensführung
Ordentliches Ergebnis
Neben dem Gewinn ist vor allem das „Ordentliche Ergebnis“ zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe eine wichtige Kennzahl.
Das Wirksamwerden des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) zum 01.01.2016 führt ab dem WJ 2016/17 zur Berechnungsänderung des ordentlichen Ergebnisses. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung weggefallenen Positionen außerordentliche Erträge/Auf-wendungen sind somit auch hier zu streichen.
Das Ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg/Verlust des Betriebes zeitraumecht dar. Neben den zeitraumfremden Erträgen/Aufwendungen wird die Ausgangsgröße Gewinn/Verlust auch um Investitionszulagen bereinigt. Bei juristischen Personen wird zusätzlich um die Erträge aus Verlustübernahme (-) und den abgeführten Gewinn (+) bereinigt.
Regelungen für pauschalierende Betriebe
Seit dem WJ 2007/08 wird für pauschalierende Betriebe eine weitere Position, 19% der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Sachanlagen für eine durchschnittliche Umsatzsteuer, berücksichtigt. Hintergrund ist der folgende Zusammenhang: Die Vorsteuer ist in pauschalierenden Betrieben eine zeitraumfremde Aufwendung, die im Jahr der Anschaffung der Sachanlage den Gewinn in voller Höhe der Vorsteuersumme senkt, das Ordentliche Ergebnis aber um diese Vorsteuersumme wieder erhöht. Betriebswirtschaftlich müsste die Vorsteuer jedoch auf die Nutzungsdauer der Sachanlage verteilt werden. Um diesen Fehler zu minimieren und ein „korrekteres“ zeitraumechtes Ergebnis zu ermitteln, wird von den Abschreibungen auf Sachanlagen eine durchschnittliche Umsatzsteuer von 19% wieder abgezogen. Der Gewinn wird durch diese Maßnahme somit nur um den Differenzbetrag aus gebuchter Vorsteuer und der errechneten Vorsteuer auf die Abschreibungen der Sachanlagen bereinigt.
Berechnung des Ordentlichen Ergebnisses
Gewinn/Verlust
Das Ordentliche Ergebnis (nicht der Gewinn/Verlust) ist die Datengrundlage für die Ermittlung weiterer Rentabilitätskennzahlen wie beispielsweise der Arbeitsrentabilität, der Eigenkapitalrentabilität oder der Nettorentabilität.
Gewinn/Verlust | |
– | Investitionszulagen |
– | zeitraumfremde Erträge |
+ | zeitraumfremde Aufwendungen |
– | Erträge aus Verlustübernahme (Jur. Pers.) |
– | durchschnittliche Vorsteuer (19 % der AfA Sachanlagen bei pauschalierenden Betrieben seit dem WJ 2007/08) |
+ | abgeführte Gewinne (Jur. Personen) |
= | Ordentliches Ergebnis |