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Seit dem 01.09.2024 können wieder Anträge für eine Förderung nach der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ gestellt werden. Mit der Anerkennung zweier Beratungskräfte als „Sachverständige Personen“ kann der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Betriebe bei der Beantragung einer Förderung unterstützen.
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Digitalministerin Sinemus zu Besuch am Landwirtschaftszentrum Eichhof: „Digitalisierung bietet riesige Potenziale, um die nachhaltige Transformation der Landwirtschaft zu unterstützen.“
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Förderung im Antragsjahr 2024 – Antragstellung über das Agrarportal
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An eine Schlagverwaltung ohne digitale Unterstützung ist kaum noch zu denken. Vom Schleppersitz werden per App bequem die Bewirtschaftungsmaßnahmen dokumentiert.
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Tierbetreuung per App wird in die Überbetriebliche Ausbildung integriert
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