Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Hessischer Agrarviewer: ein Blick in die Kulissen

Überblick über die flächenspezifischen Auflagen und Kulissen

Auf landwirtschaftlichen Flächen können unterschiedliche Auflagen aus dem Fachrecht (z.B. der Düngeverordnung, DüV) oder der neuen
erweiterten Konditionalität (z.B. Vorgaben zur Minderung der Erosion oder dem Schutz von Feuchtgebieten und Mooren) vorhanden sein, die bei der Bewirtschaftung beachtet werden müssen.

Darüber hinaus werden für manche Öko-Regelungen (ÖR), HALM 2-Maßnahmen und für die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) räumliche Kulissen angewendet, die über deren Förderfähigkeit entscheiden.

Um diese Informationen zu bündeln und der landwirtschaftlichen Praxis leicht zugänglich zu machen, wird vom Hessischen Landwirtschaftsministerium (HMUKLV) als Herausgeber in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), der hessische Agrarviewer öffentlich zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt. Bei dieser Onlineanwendung handelt es sich um eine rechtsunverbindliche Kartendarstellung, in der die jeweiligen räumlichen Kulissen und Auflagen zur Übersicht ein- und ausgeblendet werden können. Wissenswert dabei ist, dass der Agrarviewer nur Kulissen und räumliche Auflagen anzeigt, die nicht pauschal in Hessen gelten, sondern er zeigt nur Inhalte, die nur für bestimmte hier dargestellten Flächen von Bedeutung sind.

Einzelflächen und Gemarkungen können gesucht und betrachtet werden

Der hessische Agrarviewer verfügt über eine Suchfunktion, mit der einzelne Flurstücke innerhalb einer Gemarkung ausfindig gemacht werden können (siehe Abbildung).

  • Oben links können für eine grobe Suche der Ort, die Adresse und die Postleitzahl eingegeben werden (1).
  • Für die Detailsuche kann das Lupensymbol dahinter verwendet werden. Hier lassen sich die individuelle Gemarkung mit Flurstücke über die zugehörigen Nummern finden. (2).
  • Auf der rechten Seite lassen sich die anzuzeigenden Karteninhalte individuell zusammenstellen (3).
  • Oben unter „Karteninhalt“ können direkt Themenkarten ausgewählt werden, in denen die wichtigsten Vorgaben für besondere Bewirtschaftungen zusammengestellt sind (4).
  • Wird hier beispielsweise „Bewirtschaftungsauflagen Grünland“ gewählt, werden alle relevanten Kulissen direkt ausgewählt und dargestellt. Unter „Grundkarten“ können unterschiedliche Hintergrundkarten mit und ohne Orthofotos gewählt werden (5).
  • Bei den Themenkarten können die individuellen Fachkulissen dar- und zusammengestellt sowie zusätzliche Informationen angezeigt werden (6).
  • Wichtig ist, dass gewisse Fachdaten erst ab einem bestimmten Kartenmaßstab (bzw. Zoomfaktor) angezeigt werden. Wie hoch der aktuell angezeigte Maßstab ist, lässt sich rechts unten auf der Seite erkennen (7).
Abbildung: Kartendarstellung im Agrarviewer

Eine ausführliche Einführung, inklusive kurzer Videos kann beim Aufrufen der Seite gestartet werden.

Hilfestellung bei Einhaltung der GLÖZ-Standards, Beantragung der HALM 2-Maßnahmen usw.

Beim GLÖZ 5 (Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion) existieren je nach Erosionskulisse wie KWasser1, KWasser2 oder KWind unterschiedliche Vorgaben zur Bewirtschaftung. Bezüglich GLÖZ 5 gibt es alternativ wählbare Bewirtschaftungs-Ausnahmeregelungen für schwerere Böden mit einem korrespondierenden Tongehalt von ≥ 17 % (siehe hierzu auch die Übersicht zu den Auflagen der GLÖZ 5 – 7).

Zur Erfüllung von GLÖZ 6 muss auf mind. 80 % der Ackerflächen des Betriebes vom 15.11. bis 15.1. eine Mindestbodenbedeckung sichergestellt werden. Alternativ bzw. wahlweise kann auf „Schweren Böden“ (korrespondierend mit einem Tongehalt von ≥ 17 %) die Mindestbodenbedeckung zur Erfüllung von GLÖZ 6 ab der Ernte der Hauptkultur bis zum 1.10. durchgeführt werden. Unabhängig vom Boden kann die Mindestbodenbedeckung wahlweise auch vom 15.9. bis 15.11. erfolgen, wenn im Folgejahr eine frühe Sommerkultur mit Aussaat oder Pflanzung bis zum 31.3. bzw. in höheren Lagen (≥ 400 m ü. NN) bis 15.4. angebaut wird.

Ob eine Fläche den schweren Böden zuzuordnen ist oder man sich in einer höheren Lage befindet, kann dem Agrarviewer unter „Konditionalität“ –> „Sonderreglungen (GLÖZ 5 und GLÖZ 6) entnommen werden. Sollte bei Böden in der Kulisse „Schwere Böden“ augenscheinlich kein schwerer Boden mit einem Tongehalt von ≥ 17 % vorliegen, was auf Grund einer alten, flächenunscharfen Bodenkartierungskartengrundlage für einzelne Flächen nicht auszuschließen ist, gilt die GLÖZ 6-Regelung für „Schwere Böden“ dort nicht. Es wird u.a. deswegen darauf verwiesen, dass die im Agrarviewer enthaltenen Daten rechtsunverbindlich sind.

Für die Beantragung diverser HALM 2-Maßnahmen gibt der Agrarviewer zusätzlich Auskunft zu den nötigen Kulissen. Beispielsweise kann dort über die Auswahl von Themenkarten angezeigt werden, ob Flächen in den benötigen Kulissen zur Bewilligung der HALM 2-Streuobstförderung (HALM 2 E.2) oder der HALM 2-Ackerwildkrautflächen (HALM 2 C.3.5) liegen. Eine HALM 2-Maßnahme für die keine Themenkarte ausgewählt werden kann, kann potentiell überall in Hessen bewilligt werden.


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