Pflanzenschutz
Tropanalkaloid-haltige Unkräuter
Die Ausbreitung von tropanalkaloid-haltiger Unkräuter nach Nord-Westeuropa schreitet im Zuge des Klimawandels immer weiter voran. Mit deren Auftreten stehen auch hessische Betriebe vor der Aufgabe, die Ausbreitung und die Kontaminationen des Ernteguts mit den giftigen Unkrautern zu verhindern.
Aktuell relevante tropanalkaloid-haltige Arten sind der Familie der Nachtschattengewächse zugehörig. Dazu zählen die schwarze Tollkirsche, das schwarze Binsenkraut und der weiße Stechapfel. Tropanalkaloide (TA) führen bei Aufnahme oder Kontakt mit der Pflanze, des Pflanzensafts, der Samen zu teils schweren Vergiftungserscheinungen. Besondere Vorsicht ist beim Stechapfel geboten, bei dem alle Pflanzenteile sehr giftig sind.
Deutscher Name | Botanischer Name | Höchste TA-Konzentration (mg/kg Trockenmasse) | Giftige Pflanzenteile (in abnehmender Reihenfolge) |
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Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherhait (2000) (Auszug, ergänzt) | |||
Schwarzes Bilsenkraut | Hyoscyamus niger | bis 3000 in den Samen | Samen, Blüten, Blätter |
Schwarze Tollkirsche | Atropa belladonna | bis 7500 in den Samen | Samen, Blätter, Wurzeln |
Weißer Stechapfel | Datura stramonium | bis 9000 im Stängel | Stängel, Blätter, Blüten, Samen |
In den letzten Jahren sind diese Giftpflanzen vermehrt in Sommerkulturen wie Soja, Mais, Amaranth, Hirse und Sonnenblumen aufgetreten. Die spätkeimenden, wärmeliebenden Unkräuter breiten sich z.B. durch Verunreinigungen im Saatgut, Grünschnittkomposte, Erden oder Zwischenfruchtmischungen aus. Werden Einzelpflanzen im Bestand, in langjährigen Blühstreifen oder Brache nicht rechtzeitig erkannt und entfernt, können sich diese ungehindert ausbreiten.
Daher ist nach chemischer oder mechanischer Unkrautbekämpfung genau auf den Bekämpfungserfolg der Maßnahme, insbesondere in der Kulturreihe zu achten. Die Pflanzen haben ein enormes Samenpotenzial, deren unreife Samen im Boden nachreifen, daher ist eine frühzeitige Kontrolle zu empfehlen. Im Bedarfsfall sind junge Einzelpflanzen mit der Handhacke zu bekämpfen. Ältere Pflanzen mit ausgebildeten Samenkapseln sind händisch (nur mit Handschuhen und Bedeckung ungeschützter Körperstellen) aus dem Bestand zu entnehmen und ordnungsgerecht zu entsorgen. Kommt es zu einer TA-Kontamination des Ernteguts durch Pflanzenteile, -säfte oder Samen der Giftpflanzen, kann dies bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte (VO 2023/915) zur Verwerfung der Partie führen. Auch die Verwendung als Futtermittel sollte dann unterbleiben. Neben den aktuell in der Verordnung gelisteten Kulturen sollte vor allem konkurrenzschwache Sämereien wie Sojabohnen, Kichererbsen oder auch Gemüsekulturen auf das Vorkommen von TA-haltigen Unkräutern kontrolliert werden. Die Ausbreitung der Unkräuter und die Kontaminationen des Ernteguts müssen in jedem Fall verhindert werden.
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