Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://llh.hessen.de/ .

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Kölnische Str. 48-50
34117 Kassel
E-Mail: 
Telefon: (0561)7299320

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Barriere 1:

  • 1.3.1e – Datentabellen richtig aufgebaut:
    Einige komplexe Datentabellen sind noch nicht richtig aufgebaut.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • 1.4.13. – Eingeblendete Inhalte bedienbar:
    Beim Vergrößern von Bildern werden grafische Bedienelemente eingeblendet, die aktuell noch ausschließlich mit der Maus bedienbar sind.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3

  • 2.1.1. – Ohne Maus nutzbar:
    Unterpunkte des Haupt-Navigationsmenüs sind per Tastatur nicht ansteuerbar.
  • Barrierefreie Alternative: Im Footer der Website befindet sich ein weiteres Menü, über welches sich die Unterpunkte mit der Tastatur ansteuern lassen.

Barriere 4

  • 2.1.2. – Keine Tastaturfalle:
    Nach dem Vergrößern eines Bildes entsteht eine Tastaturfalle. Ein vergrößertes Bild lässt sich noch nicht per Tastatursteuerung schließen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5

  • 2.2.2 – Bewegte Inhalte abschaltbar:
    Der Slider auf der Startseite lässt sich noch nicht anhalten.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 6

  • 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Noch nicht für alle Bilder und Objekte vorhanden.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 7

  • 2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
    Bei der Bedienung des Navigationsmenüs per Tastatur erfolgt keine optische Fokushervorhebung.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 8

  • 1.4.12 – Textabstände anpassbar
    Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände sollen sich von Nutzern und Nutzerinnen erhöhen lassen. Dies ist der Fall, jedoch führt das Ändern von Textabständen teilweise zum Abschneiden von Text.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 9

  • 1.3.2a – Sinnvolle Reihenfolge
    Die Bedienung der Webseiten ist für assistive Technologien an manchen Stellen nicht aufgrund der Tab-Reihenfolge nicht sinnvoll.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 10

  • 1.3.1a – HTML-Strukturelemente für Überschriften
    An einigen Stellen werden die Hierarchieebenen für Überschriften nicht nachvollziehbar eingesetzt
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Evaluationsmethode

Die Website wurde anhand einer BITV-Selbstbewertung evaluiert.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.02.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.02.2024 überarbeitet.

 


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