Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Marktfruchtbau

Düngung

Allgemeine Hinweise zur N-Düngung von Sommergerste (Brau- und Futtergerste)

Sollwert inkl. Nmin

Futtergerste

110

Braugerste

90

  • Die N-Düngung hängt entscheidend vom Produktionsziel ab: Braugerste wird deutlich niedriger gedüngt als Futtergerste. Für beide Nutzungsrichtungen gelten daher unterschiedliche Sollwerte für die Startdüngung.
  • Generell hat sich bei Sommerungen die Startgabe vor der Saat bewährt, um bei Trockenheit die N-Verfügbarkeit zu gewährleisten.
  • Empfohlene Startgaben von mehr als 60 kg N/ha können aufgeteilt werden in eine Gabe zur Saat und eine Gabe zum Schossen.
  • Eine Spätdüngung sollte nur bei Futtergerste gegeben werden. Bei normal entwickelten Beständen ist in der Regel eine Spätdüngung in Höhe von 60 kg N/ha bis zum Stadium 37 zu empfehlen.

Allgemeine Hinweise zur N-Düngung von Hafer

Sollwert inkl. Nmin

Hafer

100

  • Eine Spätdüngung in Höhe von 30 bis 40 kg N/ha kann zum Rispenschieben gegeben werden. In dünnen Beständen wird aber dadurch häufig die Neigung zu Zwiewuchs gefördert.

Allgemeine Hinweise zur N-Düngung von Sommerweizen

Sollwert für 1. N-Gabe
inkl. Nmin
Empfohlene N-Gabe

Schossgabe

Spätgabe
Weizen, bis 90 dt/ha130 –60
  • Eine Spätdüngung in Höhe von 60 kg N/ha sollte nach dem Verwertungszweck und den Qualitätseigenschaften bemessen werden. Sie kann vorgezogen werden, bei verzögerter Stickstoffnachlieferung und Bestandesentwicklung.
  • Der pflanzenverfügbare Stickstoff (Nmin-Wert des LHL Prüfberichtes oder der Referenzfläche) wird von der 1. N-Gabe abgezogen.
  • Startgaben über 60 kg N/ha sollten bei guter Wasserversorgung in eine 1a- und 1b-Gabe geteilt werden.

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