Marktfruchtbau
Getreide: Walzen im Herbst?
Häufig waren die Bedingungen bei der Aussaat grenzwertig, so dass kein optimales Saatbett hergerichtet werden konnte. Folglich blieben nach der Saat Kluten an der Oberfläche. Sie führen zu einer schlechten Saatgutablage, schlechte Saatgutbedeckung, ungünstige Voraussetzungen für den Einsatz von Bodenherbiziden und Rückzugsmöglichkeiten für Schnecken.
Wenn die groben Kluten erst nach und nach zerfallen, führt dies zu mehreren Auflaufwellen von Gräsern. Das ist besonders bei hohen Gräserbesätzen in der Fläche und bei einer vorhandenen Herbizidresistenz als äußerst ungünstig zu werten und muss vermieden bzw. reduziert werden.
Dank des sonnigen Wetters der letzten Tage konnte der Boden etwas ablüften und trocknen.
Sollten Betriebe unter diesen Voraussetzungen noch die Walze einzusetzen, um die Kluten mit einem Walzgang zu zerdrücken, um das Auflaufen zu sichern und die Herbizidwirkung zu verbessern?
In den meisten Fällen wirkt sich ein später Walzgang im Herbst (meist ab Mitte Oktober) tendenziell eher negativ aus. Die Anforderungen für einen Walzgang im Herbst sind hoch.
Folgende Aspekte sollten bei der Entscheidungsfindung herangezogen werden:
- Der Boden muss unterhalb der Kluten ausreichend tragfähig sein. Vor allem auf tonigen Böden kann es teilweise noch so feucht sein, dass ein Walzgang die Wurzelentwicklung des Getreides negativ beeinflussen kann
- Saatgut darf noch nicht keimen! Aktuell keimen die Samen sehr schnell, bei warmen Temperaturen und feuchtem Boden bereits nach 3 bis 4 Tagen.
- Das Walzen sollte vor dem Herbizideinsatz erfolgen. Die Herbizdbehandlung sollte möglichst erst 3 bis 4 Tage nach dem Walzgang erfolgen, weil dann der Bodenschluss besser ist.
- Wurde unmittelbar nach der Saat bereits ein Herbizid appliziert und nun soll nachträglich gewalzt werden, ist die Situation wie folgt einzuordnen:
- Flufenacet kann i.d.R. mit geringen Einschränkungen auf die Wirksamkeit eingewalzt werden,
- Aclonifen und Diflufenican bilden nach der Anwendung einen Bodenfilm, der nicht zerstört werden darf.
- Pendimethalin darf aus Verträglichkeitsgründen nicht eingewalzt werden.
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