Schweine
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Klarheit über zukünftige Haltung von Sauen im Deckzentrum
Seit Juli 2020 stehen die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bereits fest. Nun schafft die Bekanntgabe der Ausführungshinweise Klarheit über die Ausgestaltung der Haltungsbedingungen. Vor allem die zukünftige Haltung der Sauen im Deckzentrum wird für die Betriebe endlich planbar. Für bestehende Ställe ist eine Übergangsfrist von 8 Jahren vorgesehen. Da die neuen Haltungsbedingungen in den meisten Betrieben mit umfangreichen Umbaumaßnahmen verbunden sein werden, sollte mit der Planung frühzeitig begonnen werden.
Die wesentlichen Punkte für die Haltung der Sauen im Deckzentrum bzw. vom Absetzen bis zur Belegung gestalten sich wie folgt:
- Die Gruppenhaltung für Sauen gilt bereits für diesen Haltungsabschnitt.
- Eine Fixierung von Sauen ist nur kurzzeitig „zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle und des Besamungsvorgangs während der Tätigkeit des besamenden Personals“ zulässig.
- Jeder Sau muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mind. 5 m² zur Verfügung stehen. Die Haltungsumgebung muss dabei strukturiert werden in einen Liegebereich (mind. 1,3 m² bei max. 15 % Perforation), einen Aktivitätsbereich sowie Rückzugsmöglichkeiten.
- Rückzugsmöglichkeiten können durch Sichtblenden, klar abgetrennte Buchtenbereiche oder Ausläufe geschaffen werden.
- Vorhandene Fress-Liegebuchten stellen keine Rückzugsmöglichkeiten laut Verordnung dar. Sie können jedoch genutzt werden, wenn sie über Zugangsvorrichtungen verfügen, welche die Sauen selber betätigen und die Bucht jederzeit wieder verlassen können. Die Fläche innerhalb der Stände kann anerkannt werden, wenn sie mindestens 1,3 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche mit max. 15 % Perforation aufweist. Entscheidend ist demnach das lichte Maß. Die Fläche unter hochverlegten Trögen wird nicht mitgerechnet.
- Auch Kastenstände könnten weiter genutzt werden, jedoch müssen diese offenbleiben und die Sauen dürfen lediglich für den Besamungsvorgang fixiert werden.
- Die bereits bekannten Mindestgangbreiten von 2 m bei zweireihiger Aufstallung bzw. 1,60 m bei einreihiger Aufstallung bleiben bestehen.
Grundsätzlich können auf verschiedenen Wegen die oben genannten Haltungsbedingungen umgesetzt werden. Die baulichen Gegebenheiten jedes Einzelbetriebs werden dabei die entscheidende Rolle spielen.
In kombinierten Deck-/Wartesystemen kann die Fress-Liegebucht, wenn sie auch nicht als klassische Rückzugsmöglichkeit anerkannt wird, den rangniederen Tieren Schutz und einen sicheren Zufluchtsort bieten. Die Anerkennung der Liegefläche in diesen Buchten bei entsprechender Größe ist zudem ein Zugewinn für viele Betriebe. Wird die Variante eines kombinierten Deck-/Wartebereichs mit Fress-Liegebuchten gewählt, erfolgen viele der Rangkämpfe der Sauen im Aktivitätsbereich zwischen den Ständen. Die Mindestfläche von 2 m bei zweireihiger Aufstallung zeigte sich in Praxiserprobungen bereits als nicht ausreichend. Wird die Fläche zwischen den Ständen auf ein Maß erweitert, welches den Tieren insgesamt 5 m² pro Sau zur Verfügung stellt, entsteht ein enormer Raumbedarf. Ein separater Raum als Arena zur Gruppierung der Sauen kann dabei für einige Betriebe das Mittel der Wahl werden.Als deutliche Herausforderung wird die Fixierung der Tiere lediglich für den Besamungsvorgang auf die Sauenhalter zukommen. Aus Praxiserprobungen ist bekannt, dass eine kurzzeitige Fixierung über 48 Stunden machbar ist für Tier und Anwender. Eine Fixierung nur für den Besamungsvorgang konnte sich bisher in der Praxis nicht bewähren und wird eine Anpassung des Managements unumgänglich machen.
Auf der Seite www.openagrar.de finden Sie die aktuellen Ausführungshinweise (Stand 10.03.2021).