Agrarpolitik & Förderung
AFP & FID
Das Land Hessen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen durch einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum (EPLR) 2014 – 2020. Die Richtlinie „Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP)“ gliedert sich in die Bereiche:
- Agrarinvestitionsförderung (AFP)
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
Hier finden Sie weitere Informationen zu AFP/FID.
Im Bereich AFP werden investive Maßnahmen wie beispielsweise Stallbauten, Wirtschaftsgebäude, Lagerstätten für Wirtschaftsdünger, Verkaufsgetreidelager oder klimatisierte Lagerhallen für Obst und Gemüse gefördert.
Im Rahmen der FID werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum beispielsweise im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof, der Direktvermarktung oder der bäuerlichen Gastronomie gefördert.
Auswahlverfahren
Um öffentliche Mittel nach den AFP/FID Richtlinien beantragen zu können, benötigen Sie ein Investitionskonzept. Dieses Konzept muss bei der Bewilligungsstelle der örtlich zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt dann an vier Stichtagen pro Jahr. Die Termine werden durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jährlich neu bekanntgegeben.
Um eine sachgerechte Erstellung und Aufbereitung der Unterlagen einschließlich des Investitionskonzeptes zu ermöglichen, sollten die Anträge mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Auswahltermin bei der jeweiligen Bewilligungsstelle der örtlich zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Das Beratungsteam „Ökonomie“ des LLH erarbeitet mit Ihnen gern ein Investitionskonzept für Ihr Vorhaben. Des Weiteren analysieren wir mit Ihnen die Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens. So sind Sie bestens informiert und können dann gut vorbereitet in anstehende Bankgespräche gehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt/Fachbereich für den Ländlichen Raum bei der örtlichen Kreisverwaltung und den Beratungskräften des LLH.