Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

AFP & FID

Beratung in der Marktstrukturförderung

Der LLH bietet für interessierte Betriebe eine kostenfreie Beratung zur Antragstellung in der Marktstrukturförderung an.

In diesem Programm können Betriebe der Vermarktung und Verarbeitung (V&V) landwirtschaftlicher Produkte sowie anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) Fördermittel zur Modernisierung und Erweiterung des eigenen Betriebes erhalten. So sind Aufwendungen von der Erfassung, Aufbereitung, Lagerung, Kühlung, Verarbeitung bis zur Verpackung förderfähig, sofern sie in Zusammenhang mit dem Neu- oder Ausbau von Kapazitäten stehen. Dies gilt auch für Planungs- und Beratungskosten. Nicht gefördert werden u.a. Fahrzeuge, gebrauchte Maschinen, Ankauf von Grundstücken, Ersatzbeschaffungen, Ladengeschäft und Vermarktungsstätten. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Betriebe, die nicht der Primärproduktion zuzuordnen sind. Ziel ist es, auf Erzeugerebene eine Absatzsicherung und damit verbundene Erzeugervorteile zu schaffen.

Erzeugerorganisationen, die nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannt sind, können im Gegensatz zu V&V-Unternehmen einen höheren Fördersatz erhalten. In der Satzung der anerkannten EO muss eine Andienungspflicht formuliert sein. Im Vergleich dazu müssen V&V-Unternehmen entsprechende Lieferverträge über mindestens 40 % der neu geschaffenen Kapazität über mindestens 5 Jahre mit landwirtschaftlichen Betrieben nachweisen. Damit soll eine engere Bindung der V&V-Betriebe mit der Region erreicht werden.

Anträge werden zukünftig über das Agrarportal Hessen gestellt. Hier findet auch die Registrierung für den Onlinezugang statt. Zuständig für die Bewilligung ist der RP-Gießen, Dezernat 51. Es gibt in der Marktstrukturförderung Punktekriterien, nach denen die Projekte ausgewählt werden. Dazu finden jährlich vier Auswahltermine statt. Die Teilnahme an der hessischen Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität HESSEN“ (GQH) ist keine Voraussetzung. Jedoch ergibt sich aus der Teilnahme ein Vorteil bei der Punktevergabe. Dies gilt gleichermaßen für Bio-Produkte. Der LLH berät die Betriebe in der Antragsstellung bis zur Abgabe des Antrags beim RP-Gießen. Dazu steht der LLH in engen Kontakt mit dem RP-Gießen und ggf. der MGH als Träger des Zeichens „Geprüfte Qualität HESSEN“.


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