Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt

In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.

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Bewirtschaftungsauflagen für Flächen an oberirdischen Gewässern

(ausgenommen Pflanzenschutzmittelanwendung)

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