Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 15 Beiträge gefunden:

 

Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.

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Video zur Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten

Seit diesem Jahr können sich hessische Landwirtinnen und Landwirte die erfolgreiche Erhaltung und Pflege wertvoller Grünlandstandorte honorieren lassen: Über die Öko-Regelung 5

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Informationen zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich

Artenreiche Grünlandflächen stellen wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlagen für vielerlei Insekten dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Landwirtinnen und Landwirte können sich in diesem Jahr erstmals bundes- und damit auch hessenweit die Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.

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Online-Antragstellung startet voraussichtlich Anfang April

Der Gemeinsame Antrag in Hessen kann online über das hessische Agrarportal abgegeben werden.

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Blühflächen in 2023: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2

Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.

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Anforderungen an die neue Flächenförderung

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) nunmehr Ende November genehmigt hat, wurden in der ersten Dezemberhälfte die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet.

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GAP-Ausnahmeregelungen für 2023 final beschlossen

Am 16. September 2022, hat der Bundesrat final der GAP-Ausnahmeverordnung (GAPAusnV) zugestimmt, die nunmehr nach bereits erfolgten etlichen Presseberichten auch formell in Kraft gesetzt werden kann.

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GAP: Mit wie viel Förderung kann ich rechnen?

GAP-Prämienrechner des LLH gibt Auskunft

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