Beitragsarchiv
Es wurden 15 Beiträge gefunden:
Investitionsprogramm Landwirtschaft - Beantragung bei der Rentenbank
Nachdem die erste Antragsphase für das Investitionsprogramm Landwirtschaft eine außergewöhnliche hohe Nachfrage erfahren hat, wird die zweite Antragsphase voraussichtlich ab Anfang März 2021 starten.
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Beratung in der Marktstrukturförderung
Der LLH bietet für interessierte Betriebe eine kostenfreie Beratung zur Antragstellung in der Marktstrukturförderung an.
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Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft
Ab dem 01.02.2021 wird der landwirtschaftliche Sektor in Hessen verstärkt dabei unterstützt, die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft nutzbar zu machen.
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HALM-Zwischenfrüchte: Ab 2021 keine Auszahlung mehr in DüV §13a-Gebieten (rote Gebiete)
Eine Förderung von Gebieten oder Flächen über das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) kann nicht erfolgen, wenn dort vergleichbare rechtlichen Anforderungen vorgeschrieben sind (vgl. HALM-Richtlinien, Seite 4, letzter Absatz).
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HALM-Blühfläche oder Honigbrache – wo sind die Unterschiede?
Neben ihrer guten Außenwirkung und den positiven ökologischen Effekten können Blühflächen über das hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) gefördert oder bei Direktzahlungen im Rahmen des Greening für Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) (sog. Honigbrachen) ausgewiesen werden.
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Feinkörnige Leguminosen im mehrjährigen Feldfutterbau als ÖVF
Feinkörnige Leguminosen, insbesondere Luzerne aber auch Rotklee, haben sich in den vergangenen Dürrejahren als zuverlässige Grundfutterlieferanten bestätigt. Zudem sind sie gefragte regionale Eiweißfuttermittel, die sich in die intensive Milchviehfütterung integrieren lassen und so nicht selten die Grundfutterleistung deutlich steigern.
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HALM C.1 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“
Am 29.01.2020 wurde durch das HMUKLV ein aktualisiertes Infoblatt zur Maßnahme HALM C.1 herausgegeben. Das neue Infoblatt enthält eine vereinfachte Regelung zu den Raufuttergemengen mit Leguminosen sowie Beispielrechnungen zu den Gewichtsanteilen der Leguminosen-Gemenge. Das vom LLH angebotene HALM C.1 Planungstool wurde an die neuen Regelungen angepasst und steht unten zum Download bereit.
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HALM C.1. „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ wurde sehr gut angenommen
Bei einer Pressekonferenz am 21. November 2019 gab Landwirtschaftsministerin Priska Hinz bekannt, dass die Erwartungen zum Umfang der Antragstellung der HALM-Maßnahme C.1 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ weit übertroffen wurden.
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