Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Beitragsarchiv

Es wurden 76 Beiträge gefunden:

 

62. Bezirkstierschau in Bad Vilbel

In Bad Vilbel wurde wieder die Marktzeit eingeläutet. Im Zuge dieses traditionsreichen Volksfestes fand am Dienstag den 22.08.2017 die 62. Bezirkstierschau statt.

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Selbstfahrende Futtermischwagen nun zulassungsfrei und KFZ-steuerfrei

Nach einer Entscheidung des Bundesrates am 07.07.2017 fallen selbstfahrende Futtermischwagen künftig unter "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und sind somit zulassungsfrei und auch nicht mehr kraftfahrtsteuerpflichtig. Allerdings dürfen diese Fahrzeuge eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.

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Hessische Landesfachgruppe Pilzbau (HLP)

Die Hessische Landesfachgruppe Pilzbau ist ein Verein und wurde 1994 in Hessen zur Förderung der Pilzproduktion gegründet. Er zählt heute über 100 Mitglieder aus 12 europäischen Ländern. Zu den Mitgliedern zählen:Pilzproduzenten Substratproduzenten Brutproduzenten Firmen mit Pilzbedarf und -technik Pilzbauberater und PilzwissenschaftlerDie HLP organisiert:Fachtagungen weltweite Fachexkursionen die Informationsplattform Geschlossene Benutzergruppe (GBG)HLP - Geschäftsstelle Potsdamer Str. 1 D-55294 Bodenheim +49 172 9816999

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LLH-Zelt als Ausgangspunkt für viele Aktivitäten

Das Ausstellungszelt des LLH auf den Öko-Feltagen diente verschiedenen Verbänden und Institutionen als Ausgangs- und Treffpunkt für zahlreiche Veranstaltungen, Rundgänge und Vorträge.

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Öko-Feldtage 2017 – LLH mit dem Beratungsteam Ökolandbau aktiv vor Ort

Grebenstein-Frankenhausen. Auf der hessischen Staatsdomäne Frankenhausen wurden die bundesweit ersten Öko-Feldtage ausgerichtet. Der LLH unterstützte die Veranstaltung mit seinen Beratungsteam Ökolandbau und vielen anderen Fachbereichen.

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Fruchtfolgeproblematik

Nach längerer Frühjahrstrockenheit kann der mikrobielle Abbau von Herbiziden verzögert werden und besonders bei reduzierter Bodenbearbeitung zu Schäden in der Folgekultur Winterraps führen.

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Düngung

Allgemeine Hinweise zur N-Düngung von Sommergerste (Brau- und Futtergerste)

Sollwert inkl. Nmin

Futtergerste

110

Braugerste

90

Die N-Düngung hängt entscheidend vom Produktionsziel ab: Braugerste wird deutlich niedriger gedüngt als Futtergerste. Für beide Nutzungsrichtungen gelten daher unterschiedliche Sollwerte für die Startdüngung. Generell hat sich bei Sommerungen die Startgabe vor der Saat bewährt, um bei Trockenheit die N-Verfügbarkeit zu gewährleisten. Empfohlene Startgaben von mehr als 60 kg N/ha können aufgeteilt werden in eine Gabe zur Saat und eine Gabe zum Schossen. Eine Spätdüngung sollte nur bei Futtergerste gegeben werden. Bei normal entwickelten Beständen ist in der Regel eine Spätdüngung in Höhe von 60 kg N/ha bis zum Stadium 37 zu empfehlen.Allgemeine Hinweise zur N-Düngung von Hafer

Sollwert inkl. Nmin

Hafer

100

Eine Spätdüngung in Höhe von 30 bis 40 kg N/ha kann zum Rispenschieben gegeben werden. In dünnen Beständen wird aber dadurch häufig die Neigung zu Zwiewuchs gefördert.Allgemeine Hinweise zur N-Düngung von SommerweizenSollwert für 1. N-Gabe inkl. Nmin Empfohlene N-GabeSchossgabe SpätgabeWeizen, bis 90 dt/ha 130  - 60Eine Spätdüngung in Höhe von 60 kg N/ha sollte nach dem Verwertungszweck und den Qualitätseigenschaften bemessen werden. Sie kann vorgezogen werden, bei verzögerter Stickstoffnachlieferung und Bestandesentwicklung. Der pflanzenverfügbare Stickstoff (Nmin-Wert des LHL Prüfberichtes oder der Referenzfläche) wird von der 1. N-Gabe abgezogen. Startgaben über 60 kg N/ha sollten bei guter Wasserversorgung in eine 1a- und 1b-Gabe geteilt werden.

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