Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Beitragsarchiv

Es wurden 181 Beiträge gefunden:

 

Überarbeitet: Hinweise zur Betriebsgründung

Sie wollen in die Landwirtschaft einsteigen, wissen aber nicht, was es alles zu beachten gibt?

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Hitze und Trockenheit reduzieren das Risiko durch Schadschnecken

Der heiße und sehr trockene Sommer hat den Nacktschnecken regional stark zugesetzt. Dabei konnten sich die Schneckenpopulationen zunächst im Herbst 2021 und über den milden Winter hinweg sichtbar erholen.

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Vorratsschutz: Getreideläger jetzt konsequent reinigen

Düngungs- Pflanzenschutz- und Pflegearbeiten der Getreidebestände schließen in diesen Tagen ab. Zeit, sich spätestens jetzt mit der Einlagerung der neuen Ernte auseinanderzusetzen - denn nach wie vor verursachen Vorratsschädlinge wie Kornkäfer, Motten oder Milben in eingelagertem Getreide erhebliche Schäden und Qualitätsverluste.

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EU-Öko-VO: Ökologische Rinderhaltung mit Futterbau

Anforderungen der neuen EU-Öko-VO, seit 01.01.22 „Ökologische Rinderhaltung mit Futterbau“ Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

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EU-Öko-VO: Ökologischer Pflanzenbau

Anforderungen der neuen EU-Öko-VO, seit 01.01.22 „Ökologischer Pflanzenbau“ Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

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EU-Öko-VO: Ökologische Pferdehaltung mit Futterbau

Anforderungen der neuen EU-Öko-VO, seit 01.01.22 „Ökologische Pferdehaltung mit Futterbau“ Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

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Sachkunde – Fortbildung

Laut Pflanzenschutzgesetz ist jede im Pflanzenschutz sachkundige Person verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden.

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Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung

Im Gegensatz zur Sachkunde-Fortbildung, welche spätestens alle drei Jahre besucht werden muss, reicht es aus, den Lehrgang einmalig zu absolvieren, um die Sachkundigkeit im Pflanzenschutz zu erhalten (ähnlich wie Führerschein).

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