Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Pflanzenschutz

Sachkunde – Fortbildung

Laut Pflanzenschutzgesetz ist jede im Pflanzenschutz sachkundige Person verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden.

Weitere Informationen finden Sie beim Pflanzenschutzdienst des RP Gießen.

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet dazu regelmäßig anerkannte  Veranstaltungen Online als eLearning oder in Präsenz an. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender unter dem Thema Pflanze/Pflanzenschutz.

Die Fortbildungsveranstaltungen haben eine Gesamtdauer von 4 Stunden. Die Teilnahme an einer Sachkunde-Fortbildung kostet beim LLH 40,00 € unabhängig von der Form (Online oder Präsenz).

Wann muss ich mein Sachkundewissen auffrischen?

Bei den Fortbildungszeiträumen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob Sie „altsachkundig“ oder „neusachkundig“ sind.
Fortbildungszeiträume für Sachkundige im Pflanzenschutz

  • Altsachkundig sind Sie, wenn Sie die Sachkunde erstmalig vor dem 14.02.2012 erlangt hatten. Dann müssen Sie sich innerhalb eines Fortbildungszeitraums von drei Kalenderjahren fortbilden.
    Beispiel: Sie besuchten im Fortbildungszeitraum 2016 bis 2018 eine Fortbildungsveranstaltung am 9. März 2016. Das bedeutet, dass Sie die nächste Fortbildungsveranstaltung spätestens Ende Dezember 2021 (für den Fortbildungszeitraum 2019 bis 2021) besucht haben müssen.
  • Neusachkundig sind Sie, wenn Sie nach dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben. Hier gilt: Ab dem auf der Kartenrückseite aufgedruckten Datum haben Sie drei Jahre Zeit, eine Fortbildung zu besuchen. Mit jeder Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme verlängert sich die Dreijahresfrist um weitere drei Jahre. Beispiel: Erstmaliger Besuch einer Fortbildungsmaßnahme am 01.10.2015. Die nächste Fort- und Weiterbildungsmaßnahme muss bis spätestens 01.10.2018 besucht worden sein (Stichtagsregelung).

Ausführliche Informationen rund um den neuen Sachkundeausweis finden Sie auf den Seiten des RP Gießen!

FAQs

Muss ich an einer für meine Fachsparte (Landwirtschaft/Gartenbau) ausgerichtete Fortbildungsveranstaltung teilnehmen?

  • Nein, eine Pflicht zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der passenden Fachsparte besteht nicht. Als Landwirt/in dürfen Sie auch an Fortbildungsveranstaltungen für den Bereich Gartenbau teilnehmen und umgekehrt.

Was muss ich nach Erhalt der Teilnahmebescheinigung machen?

  • Die Teilnahmebescheinigung ist sorgfältig aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Was passiert, wenn ich die Teilnahmebescheinigung verliere?

  • Beim Verlust der Teilnahmebescheinigung stellen wir Ihnen, gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro, ein Duplikat aus.

 


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