Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Pflanzenschutz

Fortbildungszeiträume für Sachkundige im Pflanzenschutz

Wenn Sie Ihre Sachkundigkeit im Pflanzenschutz für Gartenbau und Landwirtschaft vor dem 14. Februar 2012 erhalten haben, gehören Sie zu den Altsachkundigen. Auf Ihrer Sachkundekarte wäre demnach das Datum 01.01.2013 angegeben. Die Fortbildungszeiträume sind für Altsachkundige einheitlich festgelegt.
Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2024 (bzw. der letzte Fortbildungszeitraum endete am 31.12.2021).

Der kommende Fortbildungszeitraum verläuft dann wie in der Übersicht (Pflanzenschutzdienst).

Für die Neusachkundigen im Pflanzenschutz (Personen, die nach dem 14. Februar 2012 die Sachkunde erlangt haben) gilt ein individueller Zeitraum.

Die Fortbildungszeiträume richten sich nun fest nach dem Datum auf der Sachkundekarte „Beginn 1. Fortbildungszeitraum“ und verschieben sich nicht mehr durch den Besuch einer Fortbildung. Somit werden auf dieses Datum jeweils 3, 6 und 9 Jahre usw. dazugerechnet. In diesem Zeitraum kann die Fortbildung flexibel besucht werden.

Beispiel:

Auf Ihrer Sachkundekarte steht bei „Beginn 1. Fortbildungszeitraum“ das Datum 10.03.2015. Sie besuchten am 01.02.2017 eine Fortbildungsveranstaltung. Das bedeutet, dass Sie die nächste Fortbildung spätestens bis zum 09.03.2021 (für den Fortbildungszeitraum 10.03.2018 bis 09.03.2021) besucht haben müssen.

  1. Fortbildungszeitraum: 10.03.2015 – 09.03.2018
  2. Fortbildungszeitraum: 10.03.2018 – 09.03.2021
  3. Fortbildungszeitraum: 10.03.2021 – 09.03.2024

Den Unterschied zwischen alt- und neusachkundig mit dem Hinweis für die jeweiligen Fortbildungszeiträume erläutert Ihnen Frau Nora Steckler vom Pflanzenschutzdienst Hessen des Regierungspräsidiums Gießen anschaulich im Video: Pflanzenschutzsachkunde: Unterschied alt- und neusachkundig. .

Hier finden Sie außerdem Antworten auf häufige Fragen zum Thema Pflanzenschutzsachkunde im Gartenbau und in der Landwirtschaft:
https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/sachkunde/haeufige-fragen/

Im Pflanzenschutz erstmalig sachkundig WERDEN
(mehrtägiger Lehrgang mit Prüfung):

Um erstmalig sachkundig im Pflanzenschutz zu werden, ist ein mehrtägiger, kostenpflichtiger Lehrgang mit bestandener Prüfung notwendig:
https://llh.hessen.de/pflanze/pflanzenschutz/sachkundenachweis/sachkunde-basislehrgaenge/

Telefon-Hotline (Sachkunde-Basislehrgänge)

Mo – Fr: 8:30 – 12:00 Uhr
+49 561 7299-333
+49 611 3276092-19

Im Pflanzenschutz weiterhin sachkundig BLEIBEN
(4-stündige Fortbildungsverpflichtung spätestens alle drei Jahre):

Seit 2021 bieten wir beim LLH unterstützt vom Pflanzenschutzdienst Hessen sowohl dauerhaft Online-Fortbildungen als eLearning als auch vereinzelt Präsenzfortbildung in geeigneten Fortbildungsräumlichkeiten an.

Telefon-Hotline (Sachkunde-Fortbildungen)

Mo – Fr: 8:30 – 12:00 Uhr
+49 561 7299-333
+49 611 3276092-19


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