Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Technik, Energie & Bauen

Selbstfahrende Futtermischwagen nun zulassungsfrei und KFZ-steuerfrei

Nach einer Entscheidung des Bundesrates am 07.07.2017 fallen selbstfahrende Futtermischwagen künftig unter „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ und sind somit zulassungsfrei und auch nicht mehr kraftfahrtsteuerpflichtig. Allerdings dürfen diese Fahrzeuge eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind die Änderungen durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft notwendig geworden: früher seien Futtermischwagen überwiegend als Anhänger hinter landw. Zugmaschinen gefahren worden, während in der heutigen Zeit ein größerer Bedarf an selbstfahrenden Maschinen dieser Art besteht (die zudem auch noch leistungsfähiger sind und eine größere Schlagkraft für die Betriebe bedeuten).

Da die selbstfahrenden Futtermischwagen über einen eigenen Antrieb verfügen, waren sie zunächst zulassungspflichtig. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums dienen diese Maschinen nun hauptsächlich der Fütterung der Tiere (und nicht wie vorher vornehmlich dem Transport von Gütern). Die notwendige Abgrenzung zum Gütertransport erfolgte dabei über die Grenze bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Quelle: Agra-Europe 28/17


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