Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Ausbildung

Nach dem Berufsabschluss: Weiterbildungsstipendien beantragen

Sie möchten sich nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbilden? Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium.

Begabtenförderung in der beruflichen Bildung

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

In die Begabtenförderung kann als Stipendiat/Stipendiatin einmal aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen besonders erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen

  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule

Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Hochschulabsolventinnen/-absolventen können nicht gefördert werden. Das gleiche gilt auch für Studentinnen/Studenten an Hochschulen, wenn diese nicht ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 15 Wochenstunden nachweisen können.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen (z.B. EDV-Seminare, Unternehmer-Seminare, Sprachreisen, u.a.),
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:

  • Die Maßnahme läuft mindestens noch 6 Monate nach Aufnahme der Stipendiatin oder des Stipendiaten in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme),
  • der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und
  • die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.

Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900,00 € für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren insgesamt bis zu 8.700,00 €. Der Eigenanteil beträgt 10 % pro Maßnahme.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ist eine dieser Stellen. Er führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 01. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.

Hinweis: Alle Absolventen und Absolventinnen einer Berufsausbildung in Hessen, die für eine Aufnahme in die Begabtenförderung in Frage kommen, werden von dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen über dieses Förderprogramm informiert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Marth, Tel.-Nr.: 0561 / 7299317, E-Mail: .

Hinweise zum Datenschutz: http://www.sbb-stipendien.de/sbb/datenschutz/datenschutz-bewerbung.html


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