Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Marktfruchtbau

Sortenempfehlungen Frühjahrsaussaat 2024

Vegetationsbedingungen wie in 2023 zeigen deutlich, welchen Herausforderungen sich die Anbaukulturen stellen müssen. Mit der Sortenwahl wird bei jeder Aussaat ein Grundstein gelegt, um für die unvorhersehbaren und sich ständig ändernden Anbaubedingungen gewappnet zu sein. In den Landessortenversuchen werden daher die aktuellen, marktrelevanten Sorten im Vergleich zu den neu zugelassenen Sorten auf ihre Leistungsfähigkeit unter hessischen Anbaubedingungen geprüft. Aus diesen Ergebnissen können jährlich fundierte Empfehlungen für die Sortenwahl im hessischen Anbau abgeleitet werden.

Saatgutverfügbarkeit bereits knapp: bei Bezug auf Qualität achten!

Nachdem jedoch die Ernteergebnisse insbesondere bei den Sommerungen sowohl im Ertrag als auch in der Qualität der Ware sehr ernüchternd ausgefallen sind, muss neben der Sorten- vor allem die grundsätzliche Saatgutverfügbarkeit geklärt werden!

Zertifiziertes Saatgut mit entsprechenden Qualitäten ist bereits knapp. Häufig stellt sich daher nicht mehr die Frage nach der Sorte, sondern ob überhaupt Saatgut zur Verfügung steht. Bei der Saatgutbeschaffung ist besonders auf die Qualitätsmerkmale zu achten. Zertifiziertes Saatgut (ZS) darf nur mit entsprechender Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Dabei müssen die gesetzlichen Anforderungen an Reinheit, Besatz und Keimfähigkeit erfüllt werden. Z1-Saatgut hat dabei strengere Anforderungen als Z2-Saatgut. Je nach Herkunft der Ware (national oder international aus einem EU-Land) kann die Keimfähigkeit unterschiedlich sein. Aufgrund der allgemeinen Saatgutknappheit ist eine zeitnahe Beschaffung – sofern noch nicht geschehen – unter Klärung dieser Kriterien dringend zu empfehlen.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Saatgutqualität wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Saatguthändler oder an die
Saatgutanerkennungsstelle des LLH.


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