Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Pflanzenschutz im Ökolandbau

Pflanzenschutzmittel für den Ökolandbau und Notfallzulassungen

Um die Pflanzengesundheit zu gewährleisten, sind im ökologischen Landbau grundsätzlich vorbeugende Maßnahmen anzuwenden. Die EU‐Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau legen hierzu fest, dass Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter durch die ganzheitliche Anwendung z. B. folgender Maßnahmen bekämpft werden müssen:

  • Geeignete Arten‐ und Sortenwahl
  • Geeignete Fruchtfolgen
  • Mechanische Bodenbearbeitung/Unkrautbekämpfung
  • Schutz von Nützlingen durch Schaffung günstiger Verhältnisse (z. B. Hecken, Nistplätze)
  • Nutzung von natürlichen Gegenspielern

Auch im Ökologischen Landbau gibt es jedoch die Notwendigkeit, unter bestimmten Voraussetzungen/Indikationen zur Gesunderhaltung der Pflanzen bzw. zum Schutz der Menschen vor schadhaftem Erntegut Pflanzenschutzmittel einzusetzen.

Die für den ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (z.B. für die Bereiche Acker-, Obst- und Gemüsebau etc.) werden in einer Liste vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht und kann unter diesem Link abgerufen werden:

Neben den regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es jedoch darüber hinaus beschränkte Notfallzulassungen, die jährlich auf Antrag neu ausgestellt werden. Auch die Notfallzulassungen im Pflanzenschutz können auf der Website des BVL abgerufen werden.

Wichtig ist, die Anwendungsbedingungen und Auflagen des BVL, die für jedes notfallzugelassene Mittel separat abrufbar sind, zu beachten.

Grundsätzlich gilt es darüber hinaus auch, die entsprechenden Bio-Verbandsvorgaben zu berücksichtigen, da ein Einsatz von Öko zugelassenen PSM nicht automatisch auch konform mit den Verbandsrichtlinien ist. Es kann zum Beispiel auch sein, dass der Einsatz von einigen PSM im Vorfeld durch den jeweiligen Verband genehmigt werden muss. Sprechen Sie im Bedarfsfall den Verband an, dem sie sich angeschlossen haben.


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