Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Düngedokumentation’

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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

Es naht der 31. März. Und mit diesem Datum nähern sich unweigerlich Erfassungspflichten für all die Betriebe, die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichtig sind. Wer von diesen Verpflichtungen befreit ist wird am Ende des Artikels ausgeführt.

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Düngebedarfsermittlung (DBE) und Dokumentation - Was ist zu beachten?

Seit dem Jahreswechsel müssen sich landwirtschaftliche Betriebe mit neuen Regelungen bei der Düngung befassen.

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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!

Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.

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