Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘DüV’

Beitragsarchiv

Es wurden 8 Beiträge gefunden:

 

N-Düngung bei Zuckerrüben

Den größten Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg im Zuckerrübenanbau hat neben dem Ertrag (dt/ha) die Qualität (Zuckergehalt, Alpha-Amino-N u.a.) der Zuckerrübe, und hier hat die Stickstoffdüngung einen entscheidenden Einfluss.

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Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt

Hinweise zur Düngung in Abhängigkeit der Witterung, des Bodenzustands und ausgewählter Sperrzeiten

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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

Sobald der 31. März naht, kommen einige Tätigkeiten auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu. Diese resultieren aus den Vorgaben des Düngerechtes.

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Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

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Lagerung von Wirtschaftsdüngern

Erstmals mit der Novellierung dieser Düngeverordnung werden konkrete Vorschriften zur Lagerung der Wirtschaftsdünger und Gärrückstände gegeben. Im § 12 der Düngeverordnung werden hierzu einige Anmerkungen vorgenommen.

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Nmin Untersuchung vor Winterraps in den mit Nitrat belasteten Gebieten

Im Herbst dürfen in mit Nitrat belasteten Gebieten keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung aufgebracht werden (§ 13a Absatz 2 Nr. 5 DüV). Dies gilt im Fall von Winterraps nicht, wenn durch eine repräsentative Bodenprobe auf dem jeweiligen Schlag oder der jeweiligen Bewirtschaftungseinheit nachgewiesen wird, dass die im Boden verfügbare Stickstoffmenge 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar nicht überschreitet.

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Bewirtschaftungsauflagen für Flächen an oberirdischen Gewässern

(ausgenommen Pflanzenschutzmittelanwendung)

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