Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘DüV’

Beitragsarchiv

Es wurden 11 Beiträge gefunden:

 

N-Düngung bei Zuckerrüben

Den größten Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg im Zuckerrübenanbau hat neben dem Ertrag (dt/ha) die Qualität (Zuckergehalt, Alpha-Amino-N u.a.) der Zuckerrübe, und hier hat die Stickstoffdüngung einen entscheidenden Einfluss. In den letzten Jahren wurde die Stickstoffdüngung immer weiter abgesenkt.

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Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

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Lagerung von Wirtschaftsdüngern

Erstmals mit der Novellierung dieser Düngeverordnung werden konkrete Vorschriften zur Lagerung der Wirtschaftsdünger und Gärrückstände gegeben. Im § 12 der Düngeverordnung werden hierzu einige Anmerkungen vorgenommen.

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Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt

In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.

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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

Es naht der 31. März. Und mit diesem Datum nähern sich unweigerlich Erfassungspflichten für all die Betriebe, die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichtig sind. Wer von diesen Verpflichtungen befreit ist wird am Ende des Artikels ausgeführt.

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Wirtschaftsdüngerimporte: „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ geht an den Start

Landwirtschaftliche Betriebe in Hessen können ihren Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern ab sofort auf digitalem Wege nachkommen: Das „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ ist ab sofort online nutzbar, teilt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als hessenweit zuständige Behörde mit.

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Kernsperrfristen für stickstoffhaltige und phosphathaltige Düngemittel

(wesentlicher Nährstoffgehalt von mehr als 1,5 % N oder 0,5 % P2O5)Die Getreideernte ist abgeschlossen und die folgenden Kulturen weisen bereits im Herbst einen Düngebedarf auf der mit organischen oder mineralischen Düngern gedeckt werden könnte. Dabei dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu gehören u. a. die Kernsperrfristen. Diese sind je nach ausgewiesener Gebietskulisse verschieden und deshalb ist eine differenzierte Betrachtung nötig.

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