Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Kurzzeitbeweidung’

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Winterbeweidung lohnt sich

Auch heute noch spielen die Herbst- und Winterweiden eine wesentliche Rolle für die Existenz der Schäfereien - unabhängig davon, ob es sich um Wanderschäfereien handelt oder nicht.

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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!

Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.

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