Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Milchautomat’

Beitragsarchiv

Es wurden 2 Beiträge gefunden:

 

Neuerung im Verpackungsgesetz: Pfand auf Milch in Einwegkunststoffflaschen

Ab 01.01.2024 wird die Pfandpflicht erneut erweitert: Auch für Milch- und Milchmischgetränke, die einen Milchanteil von mind. 50 % haben und in Einwegkunststoffflaschen zwischen 0,1 L und 3 L verkauft werden, wird dann ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben.

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Wiederaufnahme der Eichung von Milchautomaten in Hessen

2017 wurde bundesweit beschlossen, die Eichung von Milchautomaten, die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, auszusetzen. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2022.

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