Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Schafe und Ziegen’

Beitragsarchiv

Es wurden 6 Beiträge gefunden:

 

Neue Förderprogramme legen die Anschaffung eines Ohrmarkenlesegerätes nahe

Elektronische Ohrmarken – 2010 verpflichtend in der EU eingeführt – jetzt soll die Technik breite Anwendung finden!

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Unkupierte Schafe halten – Digitalisierung und Technik für die Zukunft

Die Haltung unkupierter Schafe kann mit einigen Herausforderungen einhergehen. Im Rahmen des Projektes Tierwohl-Kompetenzzentrum (TWZ) Schaf werden Lösungsansätze aufgezeigt und der Praxis zur Verfügung gestellt.

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Kurse für die Schaf- und Ziegenhaltung

Die Schaf- und Ziegenhaltung ist ein wichtiger Zweig der Nutztierhaltung in Hessen und nimmt insbesondere für die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft eine herausragende Stellung ein.

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Mit Abstandhaltern (Langstiel-Isolatoren) konventionelle Festzäune sicherer machen

Langstiel-Isolatoren, auch „Abstandhalter“ oder „Langschaft-Isolatoren“ genannt, werden schon länger im Weidezaunbau verwendet. Dienten sie bislang vor allem der nachträglichen Elektrifizierung von älteren, nicht mehr hütesicheren Knotengeflechtzäunen (Wildgatterzäune), kommen sie heutzutage auch im Herdenschutz zum Einsatz. Was es bei der Beschaffung und Montage zu beachten gilt, erklärt Arnd Ritter.

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Das Tierwohl-Kompetenzzentrum Schaf nimmt seine Arbeit auf

Ziel des dreijährigen Vorhabens ist es, eine Bündelung von Kompetenzen für Tiergesundheit und Tierwohl beim Schaf zu erzielen und Haltungs- sowie Zuchtempfehlungen für schafhaltende Betriebe zu entwickeln. Dies geschieht unter besonderer Berücksichtigung der Selektion auf Kurzschwänzigkeit bzw. der optimierten Haltung langschwänziger Schafrassen.

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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!

Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.

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