Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Stoffstrombilanz’

Beitragsarchiv

Es wurden 2 Beiträge gefunden:

Stoffstrombilanz-Rechner

Seit dem 01.01.2023 müssen Betriebe mit mehr als 50 GV im Betrieb oder Betriebe, die mehr als 20 ha Ackerfläche bewirtschaften, eine Stoffstrombilanz, spätestens 6 Monate nach Beendigung des Düngejahres, erstellen. Das vorliegende Excel-Tool unterstützt die betroffenen Betriebe bei der Erstellung dieser Stoffstrombilanz.[downloads]

>> Weiter
 

Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.

>> Weiter