Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Stoffstrombilanz’

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Stoffstrombilanz-Rechner

Seit dem 01.01.2023 sind alle Betriebe ab einer Flächengröße von 20 ha und/oder mit mehr als 50 GV im Betrieb zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet. Betriebe, die unter dieser Grenze liegen aber mindestens 750 kg Stickstoff (N) in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen müssen ebenfalls eine Stoffstrombilanz erstellen. Diese muss spätestens 6 Monate nach Ende des Düngejahres erstellt sein.Das vorliegende Excel-Tool unterstützt die betroffenen Betriebe bei der Erstellung dieser Stoffstrombilanz.[downloads]

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Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.

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