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Zwei Wochen länger im Betrieb – Anpassung der Transportbestimmungen für Kälber

Die Anpassung der Tierschutztransportverordnung hat zur Folge, dass Kälber ab dem 01.01.2023 doppelt so alt sein müssen – nämlich 28 Tage –, bevor sie transportiert werden dürfen. Begründet wird die Entscheidung, dass Kälber zu diesem späteren Zeitpunkt einen besseren immunologischen Status aufweisen und so weniger krankheitsanfällig sind, wenn sie in eine neue Umgebung verbracht werden.

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