Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Verpackungsgesetz’

Beitragsarchiv

Es wurden 3 Beiträge gefunden:

 

Neuerung im Verpackungsgesetz: Pfand auf Milch in Einwegkunststoffflaschen

Ab 01.01.2024 wird die Pfandpflicht erneut erweitert: Auch für Milch- und Milchmischgetränke, die einen Milchanteil von mind. 50 % haben und in Einwegkunststoffflaschen zwischen 0,1 L und 3 L verkauft werden, wird dann ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben.

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Hilfestellung für die Registrierung beim Verpackungsregister

Die Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) wurde ab dem 1. Juli 2022 erweitert. Sie gilt nun für alle, die Verpackungen mit befüllter Ware auf den Markt bringen.

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Mehrwegpflicht für Gastronomen ab 01.01.2023

Auch für bäuerliche Gastronomen wurden im Zuge der Einführung des Verpackungsgesetzes Maßnahmen zur Reduktion von vor allem Einwegkunststoffen erarbeitet. Gastronomen müssen ab Januar 2023 neben Einweg-to-go-Verpackungen auch Mehrwegbehältnisse anbieten. Zwar steht bei den meisten Hofcafébesuchen das Erlebnis Bauernhof mit Verweilzeiten auf dem Betrieb im Vordergrund, dennoch werden einige Hofgastronomen von der neuen Regelung betroffen sein.

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