Schweine
Rechtsvorschriften zur ASP
Afrikanische Schweinepest in Hausschweinbestand nachgewiesen
Pressemitteilung des Landkreises Groß-Gerau:
Erstmals Betrieb im Kreis betroffen
FORUM STALLGESPRÄCHE:
Afrikanische Schweinepest vor den Toren: Wie schütze ich meine Tiere?
Task Force Tierseuchenbekämpfung Hessen:
Schweineschlachtung in und außerhalb der infizierten Zone bei ASP-Nachweis in Wildschweinen
Aktuell läuft die Suche nach weiteren Kadavern und mehrere Kadaversammelstellen einschließlich Desinfektionsschleusen wurden seitdem innerhalb der infizierten Zone sowie außerhalb eingerichtet.
Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen und tagesaktuelle Fallzahlen sind im Tierseuchennachrichtensystem TSIS des FLI zu finden.
Um den Fundort herum wird ein Elektrozaun errichtet, in Absprache der beteiligten Behörden, in einem Radius von zirka 15 Kilometer eine Restriktionszone eingerichtet. Für diesen Radius wurden aktuell geltende Allgemeinverfügungen verfasst und auf den entsprechenden Internetseiten der Landkreise veröffentlicht.
Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg:
Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Groß-Gerau:
https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau
Informationen und Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Wiesbaden:
Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Mainz-Bingen:
https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/3277219944.php
Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Main-Taunus-Kreis:
https://www.mtk.org/ASP-Allgemeinverfugung-fur-den-Main-Taunus-Kreis-12007.htm
Informationen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Offenbach:
https://www.kreis-offenbach.de/afrikanische-schweinepest
Informationen und Allgemeinverfügungen der Stadt Frankfurt:
Welche Auswirkungen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Groß-Gerau und was die Tierseuche für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe einschließlich der gesamten Lieferkette, die Sicherstellung ordnungsgemäßen Haltung und Versorgung der Tiere in Süd- und Mittelhessen bedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.
Zur Einschätzung des eigenen Risikos stehen für schweinehaltende Betriebe sowohl für die reine Stallhaltung als auch für die Offenstallhaltung Tools im Rahmen einer Risikoampel zur Verfügung:
Risikoampel ASP:
https://risikoampel.uni-vechta.de/
Einzelbetriebliche Beratungsanfragen zur Minimierung des Risikos zum Eintrag von ASP richten Sie bitte an die zuständigen Beratungskräfte des Beratungsteam Tierhaltung (siehe Kontakte).
Relevante Rechtsvorschriften:
- Schweinehaltungshygieneverordnung
- Tierschutzgesetz
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/605
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882
- Verordnung (EU) 2016/429
- Verordnung (EU) 2018/848
- Verordnung (EG) 889/2008
- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (national)
Weiterführende Informationen/ Links:
- https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
- https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/
- https://www.marburg-biedenkopf.de/veterinaerwesen/AfrikSchweinepest_Merkblatt_Freiland-Schweinehaltung.pdf
- https://www.q-s.de/futter-tiere-fleisch/informationen-zur-afrikanischen-schweinepest-asp.html