Biodiversität
I) Handlungsempfehlungen
I) Ackerbrachen erfolgreich anlegen – Handlungsempfehlungen
Ackerbrachen können sich zu struktur- und artenreichen, temporären Lebensräumen entwickeln. Viele wildlebende Arten in der Agrarlandschaft sind phasenweise auf ungestörte Landschaftsbereiche mit Offenlandcharakter angewiesen. Beispielweise sind die Jungtiere einiger bodenbrütender Vögel erst im Spätsommer ausreichend mobil, um flüchten zu können. Wenn die Bewirtschaftung der Brache erst ab dem 15. August stattfindet, haben unter anderem Küken von Rebhuhn oder Feldlerche eine Entwicklungschance. Betrieblich zeigt sich der Vorteil, dass Pflegemaßnahmen außerhalb von Arbeitsspitzen geplant werden können.
Aspekte wie Flächenauswahl, Flächenumfang und Stilllegungsdauer können betriebsindividuell entschieden werden:
Wohin mit der Stilllegung?
Aus betrieblicher Sicht empfehlen sich Schläge, die weiter entfernt von der Hofstelle liegen, da durch die Stilllegung zahlreiche Arbeitsgänge und somit Wege eingespart werden können. Zudem bietet es sich an, Flächen zu wählen, die mit Bewirtschaftungsauflagen (z.B. durch Düngeverordnung, Schutzgebiete) belegt sind oder standortbedingt eine schwache Ertragsleistung haben.
- Zur Arbeitserleichterung können ungünstig geschnittene Teilflächen stillgelegt oder Schläge begradigt werden.
- Flächen oder Teilflächen, welche besonders trockene oder feuchte Bereiche aufweisen, bieten sich ebenfalls für eine Stilllegung an, da die Erträge dem Aufwand häufig nicht entsprechen. Dies gilt ebenfalls für beschattete Gehölzränder.
- Auch die mit Bewirtschaftungsauflagen versehenen Bereiche entlang von Gewässern können sinnvoll in eine Stilllegung überführt werden.
- Bewirtschaftungshindernisse wie Strommasten, Gehölzinseln oder Windkraftanlagen können in Stilllegungsflächen eingebettet werden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht empfehlen sich Flächen, die
- entfernt von Gefahrenbereichen für Wildtiere (wie z.B. Straßen) liegen,
- sich in der Nähe von bereits bestehenden Biotopen (wie z.B. Gewässern, Hecken, breiten Säumen und anderen Landschaftsstrukturen) befinden,
- zwischen Biotopen oder Schutzgebieten liegen und so zur Vernetzung dienen können,
- aufgrund ihrer ertragsschwachen Eigenschaften der Selbstbegrünung überlassen werden können, um eine möglichst standorttypische Vegetation zu fördern,
- eine sonnenexponierte Lage und somit ein günstiges Bestandsklima für viele Arten der Agrarlandschaft aufweisen.
In welchem Umfang stilllegen?
Gemäß geltendem Recht beträgt die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Fläche, auf der ein Antrag auf Direktzahlungen gestellt werden kann, in Hessen 0,1 ha.
Auf den ersten 1 bis 2 ha sind die Arbeitskosten für Feldkulturen aufgrund von Rüst- und Wendezeiten deutlich höher als bei größeren Schlägen, sodass sich Stilllegungen vor allem in dieser Größenordnung empfehlen. Flächige Brachen ab ca. 15 m Breite bieten Niederwild und bodenbrütenden Vögeln einen wirksameren Schutz vor Räubern als schmale Streifen, die eher für Insekten nutzbringend sind.
Wie lange stilllegen?
Grundsätzlich entfalten Stilllegungsflächen, die sich langfristig entwickeln können, eine bessere ökologische Wirkung als einjährige brachliegende Flächen. Durch mehrjährige Brachen können zudem Arbeitsgänge und Saatgutkosten eingespart werden. Je nach Entwicklungszustand und Art der Begrünung können unterschiedliche Lebensräume entstehen. Bunte Blühaspekte und ein hohes Insektenaufkommen zu Beginn gehen mit der Zeit deutlich zurück. Während allmählich vergrasende Bestände zwar für das menschliche Auge weniger attraktiv erscheinen, bieten sie doch zahlreichen Individuen wie z.B. Heuschrecken, Ameisen oder bodenbrütenden Wildbienen einen optimalen Lebensraum. Allerdings eignen sich zu dicht werdende Bestände nicht für wärmebedürftige Arten. Hier wird eine entsprechende Pflege notwendig, die im Rahmen der Mindesttätigkeitsverpflichtung auf landwirtschaftlichen Flächen erledigt werden kann.
Nach GLÖZ 8 oder Öko-Regelung 1 stillgelegte Flächen behalten ihren Ackerstatus, solange sie der entsprechenden Verpflichtung unterliegen.