Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Erwerbskombinationen

Auslauf der Übergangsfrist für Kassen und Waagen ohne TSE

Zum 1. Januar 2023 läuft die letzte Übergangsfrist für Kassen und Waagen ohne TSE nach dem Kassengesetz aus.

Zum Start des neuen Jahres müssen alle Registrierkassen oder Ladenwaagen mit Drucker und Kassenfunktion mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet bzw. nachgerüstet sein.
Dies betrifft auch Registrierkassen und Ladenwaagen mit Kassenfunktion, die über einen Fiskalspeicher verfügen.

Die Nachrüstung ist leider nicht bei allen Modellen möglich, weshalb hier nur eine Neuanschaffung oder die Umstellung auf eine offene Ladenkasse hilft.

Sollte die Umstellung bis zum 01.01.2023 nicht vonstattengegangen sein, drohen Bußgelder bis zu 25.000,00 € sowie Zuschätzungen seitens des Finanzamtes.

Allerdings besteht keine Registrierkassenpflicht, offene Ladenkassen bleiben weiterhin erlaubt. Des Weiteren dürfen preisrechnende Waagen mit Drucker, jedoch ohne Umsatzspeicher, genutzt werden.


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