Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Erwerbskombinationen

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Fleisch

Künftig muss auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Diese neue Regelung tritt am 11. Februar 2024 in Kraft. Bisher galt die Pflicht ausschließlich für vorverpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch. Die Angaben setzen sich aus dem Aufzucht- sowie Schlachtland zusammen, z.B. „Aufgezogen in: Deutschland, Geschlachtet in: Deutschland“.

Die Bezeichnung „Ursprung“ darf dann verwendet werden, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tiers nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat stattgefunden haben.

Die Herkunftskennzeichnungen können über ein Schild auf oder in der Nähe des Fleisches erfolgen, auch ein gut sichtbarer Aushang in der Verkaufsstätte ist hier möglich (z.B. „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung: Deutschland“).

Die Kennzeichnungspflicht betrifft alle Direktvermarkter, die ihr Fleisch über eine Frischtheke im Hofladen und/oder über einen Marktstand verkaufen, sowie andere Vermarktungswege, bei denen das Fleisch nicht vorverpackt an den Endverbraucher abgegeben wird.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eindeutige Informationen über die Herkunft des Fleisches zu geben.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittel-informationsverordnung-fleisch.html


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