Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Analyse, Strategie & Finanzen

Förderprogramm Energieeffizienz – LLH-Beratungskräfte unterstützen als sachverständige Personen

Mit der Anerkennung als sachverständige Person kann der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) künftig Betriebe unterstützen, die eine Förderung des Bundesprogramms „Energieeffizienz“ der BLE nutzen möchten. Die Beratungskräfte Christoph Laudenbach und Otto Findling bewerten als sachverständige Personen die geplanten CO2-Einsparinvestitionen auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Eine solche Einschätzung ist in bestimmten Fällen im Vorfeld einer Beantragung der Förderung notwendig.

Das Förderprogramm „Energieeffizienz“ fördert Investitionen, die Energie im landwirtschaftlichen Betrieb einsparen bis zu 50 %. Hierunter fallen zum einen Einzelmaßnahmen mit bis zu 30 % Förderung, wie bspw. Ventilatoren & Milchvorkühler, aber auch Reifendruckregelanlagen und die Umstellung auf nachhaltige Antriebstechnologien (inkl. Stallroboter). Zudem werden Energiespeicher gefördert. Zum anderen werden energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen mit bis zu 50 % gefördert, die nicht unter den Einzelmaßnahmen aufgeführt sind. Zum Beispiel können hier PV-Eigenverbrauchsanlagen inkl. Energiespeicher realisiert werden.

Neben dem CO2-Einsparkonzept, welches durch die LLH-Beratungskräfte erstellt wird, benötigen investitionsbereite Betriebe weitere Nachweise zur Beantragung der Förderung (u.a. „Fachunternehmererklärung“, Nachweis der Rechtsform).

Unverbindliche Informationen zu den Fördermodalitäten erhalten Sie auf der Webseite der BLE oder über die beiden Beratungskräfte des LLH.


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