Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 6 Beiträge gefunden:

 

Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5)

Artenreiche Grünlandflächen bieten einer großen Anzahl an Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Sie prägen das Landschaftsbild positiv und unterstützen die Speicherung von Wasser und CO2. Landwirtinnen und Landwirte, die sich für eine extensive Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen entscheiden, leisten somit wertvolle Beiträge zur Förderung der Biodiversität und Gesunderhaltung unserer Umwelt.

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Zwischenfrüchte und Leguminosen statt Ackerbrachen für die Erfüllung der GLÖZ 8?

Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.

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GAP-Prämienrechner 2024: Mit aktuellen Inhalten wieder verfügbar

Anpassungen für das Jahr 2024 vorgenommen

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Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.

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Video zur Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten

Seit diesem Jahr können sich hessische Landwirtinnen und Landwirte die erfolgreiche Erhaltung und Pflege wertvoller Grünlandstandorte honorieren lassen: Über die Öko-Regelung 5

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Anforderungen an die GAP-Flächenförderung 2024

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) Ende des Jahres 2022 genehmigt hatte, wurden anschließend die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet und das Land Hessen verabschiedete ergänzend die hessische Ausführungsverordnung.

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