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Beitragsarchiv
Es wurden 7 Beiträge gefunden:
Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?
Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten.
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Video zur Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten
Seit diesem Jahr können sich hessische Landwirtinnen und Landwirte die erfolgreiche Erhaltung und Pflege wertvoller Grünlandstandorte honorieren lassen: Über die Öko-Regelung 5
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Informationen zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich
Artenreiche Grünlandflächen stellen wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlagen für vielerlei Insekten dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Landwirtinnen und Landwirte können sich in diesem Jahr erstmals bundes- und damit auch hessenweit die Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.
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Online-Antragstellung startet voraussichtlich Anfang April
Der Gemeinsame Antrag in Hessen kann online über das hessische Agrarportal abgegeben werden.
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Anforderungen an die neue Flächenförderung
Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) nunmehr Ende November genehmigt hat, wurden in der ersten Dezemberhälfte die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet.
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GAP-Ausnahmeregelungen für 2023 final beschlossen
Am 16. September 2022, hat der Bundesrat final der GAP-Ausnahmeverordnung (GAPAusnV) zugestimmt, die nunmehr nach bereits erfolgten etlichen Presseberichten auch formell in Kraft gesetzt werden kann.
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