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Beitragsarchiv
Es wurden 7 Beiträge gefunden:
Online-Antragstellung startet in 2023 ab Ende März
Der Gemeinsame Antrag in Hessen kann online über das hessische Agrarportal abgegeben werden.
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Blühflächen in 2023: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2
Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.
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GAP-Ausnahmeregelungen für 2023 final beschlossen
Am 16. September 2022, hat der Bundesrat final der GAP-Ausnahmeverordnung (GAPAusnV) zugestimmt, die nunmehr nach bereits erfolgten etlichen Presseberichten auch formell in Kraft gesetzt werden kann.
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GAP: Mit wie viel Förderung kann ich rechnen? (Neue Version 21.September)
GAP-Prämienrechner des LLH gibt Auskunft
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Was erwartet uns im HALM ab 2023?
Achtung:Alle hier getätigten Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nationalen Strategieplans sowie der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission sowie des entsprechenden Erlasses der neuen HALM-Richtlinien.Die Antragsfrist für die HALM 2-Maßnahmen in 2023 endete mit Ablauf des 04. Oktobers 2022. Für die Teilnahme an HALM-Maßnahmen in 2024, können im Sommer bzw. Herbst 2023 neue Anträge gestellt werden.
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Erstmals Förderung bei Umstellung auf Öko-Landbau
Konsumentinnen und Konsumenten kaufen zunehmend Bio-Lebensmittel. Während der Pandemie hat die Nachfrage noch einmal zugenommen. Der Trend zur ökologischen Ernährungsweise motiviert zunehmend mehr hessische Landwirtinnen und Landwirte ihre Bewirtschaftungsweise auf den ökologischen Landbau umzustellen.
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HALM C.1 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“
Die Maßnahme HALM C.1 wird wahrscheinlich in 2023 ausgesetzt. Neuanträge sind demnach in 2022 nicht mehr möglich. Ab 2024 wird in Hessen dann voraussichtlich eine inhaltlich vergleichbare Maßnahme angeboten.
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