Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Basisdaten Düngung

Nährstoffgehalte organischer Dünger

Den Nährstoffgehalt seines eigenen Düngers zu kennen ist aus unterschiedlichsten Gründen wichtig. Schon im Lehrbuch „UNSER ACKER“ aus 1956 formulierte Lehr-Reim: „Zeig mir deinen Mist und ich sag dir, was für ein Bauer du bist!“, beschreibt die Bedeutung des wirtschaftseigenen Düngers für den landwirtschaftlichen Betrieb.

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Nährstoffgehalte von wirtschaftseigenen Düngern und Siedlungsabfällen dargestellt. Darüber hinaus werden für eben diese Dünger alle relevanten Daten der Düngeverordnung aufgezeigt. Dies solle jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass für Siedlungsabfälle und Biogasgärreste entsprechende Deklarationen und/oder in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebietskulissen eigenen Analyseergebnisse vorliegen müssen.

Nährstoffgehalt organischer Düngemittel in der Düngeverordnung, Ausbringungsmenge im Herbst und die anzusetzende Mindestwirksamkeit bei der Anwendung auf Acker- und Grünland
Datenbestand: LHL, Kassel-HarleshausenAuf Acker- und Grünland
zulässige N-Anrechnung in %
Auf Grünland
zulässige N-Anrechnung in %
Datenstand:
Ende 2019
Auf Acker-
zulässige N-Anrechnung in %
Maximale Ausbringmenge
in m³ oder t/ha

Zusätzliche wichtige Bemerkungen:

  1. Bei der Aufbringung von organisch und organisch/mineralischen Düngern in mit Nitrat belasteten und mit Phosphor eutrophierten Gebieten müssen eigene Untersuchungsergebnisse vorliegen. Die Werte der hier dargestellten Analysenergebnisse sind in diesen Fällen irrelevant.
  2. Grundsätzlich sind Gärreste aus Biogasanlagen, Klärschlämme und Komposte zu untersuchen. Die Analyse-Ergebnisse sind bei der Übernahme der Dünger von einem Düngemittelanwender mittels einer Deklaration zu berichten. Eine Übernahme von hier dargestellten Ergebnissen sind nicht zulässig.

 

Güllen

Güllen – Nährstoffgehaltemax. Aufbringmenge HerbstMindestwirksamkeit im Anwendungsjahr bei der Anwendung auf Acker- und Grünland
GülleartTSges. NNH4-NP2O5K2OMgOSDüngung im Herbst § 6 Abs. 9Ackerland

(DüV Anlage 3)

Grünland

(DüV Anlage 3)

Anteil Ammonium
an Gesamt-N
NH4-NGes. N
%kg/m3kg/m3kg/m3kg/m3kg/m3kg/m3m³/ham³/haN in %N in %in %
Rindergülle8,13,62,11,64,20,90,414,316,7605058
Milchviehgülle8,33,62,01,73,91,20,415,016,7605056
Jungvieh/Bullengülle8,33,41,81,64,51,00,416,717,6605053
Schweinegülle4,04,33,42,12,60,90,38,814,0706079
Sauen/Ferkelgülle2,32,82,31,21,50,90,213,021,4706082
Mischgülle6,23,92,41,73,70,412,015,4706062
Biogasgülle6,74,93,41,94,80,80,48,812,2606069
Jauche2,11,10,80,50,30,20,137,554,5906073

 

Festmiste

Festmiste – Nährstoffgehaltemax. Aufbringmenge HerbstMindestwirksamkeit im Anwendungsjahr bei der Anwendung auf Acker- und Grünland
Herkunft MistTSges. NNH4-NP2O5K2OMgOSDüngung im Herbst § 6 Abs. 9Ackerland

(DüV Anlage 3)

Grünland

(DüV Anlage 3)

Anteil Ammonium
an Gesamt-N
NH4-NGes. N
%kg/tkg/tkg/tkg/tkg/tkg/tt/hat/haN in %N in %in %
Rindermist22,35,5<12,78,21,70,8keine Einschränkung, Aufbringmenge in nicht mit Nitrat belasteten Gebieten25259
Schweinemist22,48,1<17,06,02,61,230306
Mischmist26,65,9<13,59,01,030308
Schaf/Ziegenmist32,18,71,15,313,12,7252513
Pferdemist33,44,3<12,59,21,60,8252512
Geflügelmist <40 % TS28,616,42,610,610,13,61,511,53,7303016
Geflügelmist >40 % TS56,426,14,317,619,87,23,17,02,3303016
Biogasgülle, fest23,47,5<16,53,73,01,530,08,030307

DüV § 3 Abs. 5: Für die Ausnutzung des Stickstoffs sind im Jahr des Aufbringens bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln die Werte nach Anlage 3, mindestens jedoch der nach Absatz 4 ermittelte Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, anzusetzen.
(kursiv: Berechnung m. 0,5*NWG)

 

Komposte

Komposte – Nährstoffgehaltemax. Aufbringmenge HerbstMindestwirksamkeit im Anwendungsjahr bei der Anwendung auf Acker- und Grünland
Ausgangsstoff KomposteTSges. NNH4-NP2O5K2OMgOSDüngung im Herbst § 6 Abs. 9Ackerland

(DüV Anlage 3)

Grünland

(DüV Anlage 3)

Anteil Ammonium
an Gesamt-N
NH4-NGes. N
%kg/tkg/tkg/tkg/tkg/tkg/tt/hat/haN in %N in %in %
Kompost55,012,4<14,07,81,3keine Einschränkung, Aufbringmenge in nicht mit Nitrat belasteten Gebieten554
Bioabfallkompost55,115,6<14,811,69,91,5553
Grüngutkompost50,912,1<13,58,28,2334
Klärschlamm-kompost29,99,62,013,42,23,42,1252521

DüV § 3 Abs. 5: Für die Ausnutzung des Stickstoffs sind im Jahr des Aufbringens bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln die Werte nach Anlage 3, mindestens jedoch der nach Absatz 4 ermittelte Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, anzusetzen.
(kursiv: Berechnung m. 0,5*NWG)

 

Klärschlamm

Klärschlamm – Nährstoffgehaltemax. Aufbringmenge HerbstMindestwirksamkeit im Anwendungsjahr bei der Anwendung auf Acker- und Grünland
Klärschlämme flüssigTSges. NNH4-NP2O5K2OMgOSDüngung im Herbst    § 6 Abs. 9Ackerland

(DüV Anlage 3)

Grünland

(DüV Anlage 3)

Anteil Ammonium
an Gesamt-N
NH4-NGes. N
%kg/m3kg/m3kg/m3kg/m3kg/m3kg/m3m³/ham³/haN in %N in %in %
Klärschlamm, 0-5 % TS2,81,30,41,40,20,30,275,046,2303030
Klärschlamm, 5-10 % TS6,51,80,41,70,30,60,475,033,3303023
Klärschlamm, 10-20 % TS15,87,50,86,30,71,41,237,58,0303011

DüV § 3 Abs. 5: Für die Ausnutzung des Stickstoffs sind im Jahr des Aufbringens bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln die Werte nach Anlage 3, mindestens jedoch der nach Absatz 4 ermittelte Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, anzusetzen.

 

Klärschlamm

Klärschlamm – Nährstoffgehaltemax. Aufbringmenge HerbstMindestwirksamkeit im Anwendungsjahr bei der Anwendung auf Acker- und Grünland
Klärschlämme festTSges. NNH4-NP2O5K2OMgOSDüngung im Herbst

§ 6 Abs. 9

Ackerland

(DüV Anlage 3)

Grünland

(DüV Anlage 3)

Anteil Ammonium
an Gesamt-N
NH4-NGes. N
%kg/tkg/tkg/tkg/tkg/tkg/tt/hat/haN in %N in %in %
Klärschlamm, 20-30 % TS25,410,02,217,9<12,52,113,66,0252522
Klärschlamm, 30-40 % TS34,17,91,015,21,13,61,930,07,6252513
Klärschlamm, 40-80 % TS43,07,5<110,11,34,32,730,08,025258
Klärschlamm, > 80%  TS96,136,05,077,73,19,49,66,01,7252514

 

Ermittlung der zulässigen Anrechnung an Stickstoff in organischen Düngern nach DüV § 3 Abs. 5, Nr. 2

Gehalt

Ammoniumstickstoff

Gehalt

Gesamtstickstoff

ErgebnisX 100Ergebnis
kg N/m³kg N/m³
Beispiel: Schweinegülle3,4/4,3=        0,79=              79 %
eigene Werte…………………/………………….=………………………………………

 


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