Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Freizeitgartenbau/Gartenakademie

Den Garten winterfest machen – aber richtig

Ein perfekt aufgeräumter Garten bietet weder Biotop- noch optischen Wert. Handhaben Sie Ihren Garten-Herbstputz Laissez-faire und lassen Sie sich die schönen Winteraspekte Ihres Gartens nicht entgehen!

"Aufgeräumte" Beete bieten kaum einen Nutzen
Jeden Herbst steht für ordentliche Gartenbesitzer die vermeintlich wichtige Aufgabe an, den Garten „winterfest“ machen zu müssen. So muss nach weit verbreiteter Meinung dringend der Gemüsegarten umgegraben werden, damit der Frost in die Bodenschollen einwirken kann. Alle Stauden müssen zurückgeschnitten und die Rosen eingekürzt und mit Fichtenreisig abgedeckt werden. Manchmal erfolgt auch schon der Obstbaumschnitt. Und damit der Garten letztlich im ordentlichen Zustand ins neue Jahr überführt werden kann, müssen auch Laub und Geäst aus den Rabatten entfernt werden.

Leider hält sich die Mär von der Notwendigkeit des winterfesten Gartens ähnlich hartnäckig wie die Annahme, Spinat hätte einen hohen Eisengehalt. Viele dieser Arbeiten im Herbst sind aber kontraproduktiv für Gartentiere, Gartenpflanzen sowie den Boden und dessen Bodenlebewesen.

Nicht jetzt, sondern im Frühjahr

Arbeiten, die Sie sich im Herbst sparen und in das Frühjahr verschieben sollten, sind z. B.:

  • Obstbaumschnitt
  • Rosenrückschnitt
  • Staudenrückschnitt (Ausnahme kurzlebige Stauden)
  • Gräserrückschnitt
  • Heckenschnitt
  • Laubentfernung aus Rabatten
  • Reisighaufen entfernen
  • Stickstoffdüngung
  • Beete abräumen und umgraben (Letzteres ist ohnehin nicht die ideale Form der Bodenbearbeitung)

Arbeiten, die im Herbst anstehen

Aber keine Sorge, es bleiben trotzdem sinnvolle Herbstaufgaben für Sie übrig, wie z.B.:

  • Wasser abstellen, Regentonnen und Gießkannen leeren, Pumpen einwintern
  • Kraftstofftank Motorgeräte + Vergaser leeren, Kettenhaftöltank füllen, Akkus laden, Geräte reinigen, frostfrei, trocken und dunkel lagern, ebenso Gartenschläuche, Dünger, Pflanzenschutzmittel
  • Garten-Holzmöbel ölen und trocken einlagern
  • Frostempfindliche Pflanzen (Kübelpflanzen) schützen, ansonsten Schutz vor Barfrost und Wintersonne (Baumanstrich, Schilfmatte, Reisig*) anbringen (*Reisigabdeckungen reichen aus ab Januar, wofür Sie letztlich Ihren Weihnachtsbaum verwenden können)
  • Laub vom Rasen und von Wegen entfernen, Rasenmahd (nicht zu tief), Rasenkante abstechen
  • Laub / Stauden mit Pilzbefall sowie Fruchtmumien entfernen
  • Gesundes Laub mit Rasenmäher häckseln und Gemüsebeete damit abdecken
  • Kaliumdüngung f. Rasen, Immergrüne, Rosen sowie Stauden
  • Pflanzarbeiten: In Anbetracht der zunehmend trockenen Vegetationsperioden profitieren insbes. Bäume und Gehölze von einer Pflanzung im Herbst, da sie die Möglichkeit haben, bis zum Frühjahr wichtige Wurzeln auszubilden!

Außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen (z. B. Obstwiesen) haben Sie jetzt weiterhin bis zum 1. März naturschutzrechtlich die Möglichkeit zur Gehölzbeseitigung. Denken Sie dabei jedoch daran, dass insbesondere Wildhecken und Altholzbestände einen außerordentlich hohen Biotopwert haben!


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