Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Agrarpolitik’

Beitragsarchiv

Es wurden 5 Beiträge gefunden:

 

Blühflächen in 2023: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2

Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.

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Die neue Flächenförderung ab 2023 steht nun final fest!

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) nunmehr Ende November genehmigt hat, wurden in der ersten Dezemberhälfte die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet.

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Was erwartet uns im HALM ab 2023?

Achtung:Alle hier getätigten Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nationalen Strategieplans sowie der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission sowie des entsprechenden Erlasses der neuen HALM-Richtlinien.Die Antragsfrist für die HALM 2-Maßnahmen in 2023 endete mit Ablauf des 04. Oktobers 2022. Für die Teilnahme an HALM-Maßnahmen in 2024, können im Sommer bzw. Herbst 2023 neue Anträge gestellt werden.

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14 „Digitale Experimentierfelder“ vom BMEL gefördert

Insgesamt 50 Millionen Euro an Fördermitteln stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den kommenden drei Jahren für die Erforschung und Erprobung digitaler Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben bereit.

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Investitionsprogramm Landwirtschaft - Beantragung bei der Rentenbank

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 17.03.2021 im Rahmen einer Pressemitteilung die neuesten Änderungen in der Antragsstellung für das Investitionsprogramm Landwirtschaft mitgeteilt. Wichtigste Änderung ist, dass die Beantragung vom Wind-Hund-Verfahren auf ein Interessenbekundungsverfahren mit Zufallsauslosung (Losverfahren) umgestellt wird.

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