Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Natur- und Artenschutz: Darf ich nach dem 01. März Gehölze schneiden oder entfernen?

„Vorsicht: Wenn Sie zwischen dem 1. März und dem 30. September Hecken schneiden, drohen Ihnen bis zu 100.000 Euro Bußgeld!“ lauten die Schlagzeilen, die regelmäßig Ende Februar durch die Medien gehen und bei Gartenbesitzern und Gartenbesitzerinnen für Erschrecken und Verwirrung sorgen. So scheint das Gesetz im völligen Widerspruch dazu zu stehen, dass in der Praxis sogar regelmäßig sommerliche Hecken- oder Obstgehölzschnitte empfohlen werden.

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