Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Beweidung’

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Es wurden 2 Beiträge gefunden:

 

Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!

Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.

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Neuauflage „Grünes Heft“ - Verrechnungssätze in der Landschaftspflege in Hessen ab 2020

Das Offenhalten der Kulturlandschaft ist ein großes gesellschaftliches Anliegen. Für die Pflege und Unterhaltung von Flächen sind Landwirte prädestiniert.

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