Beiträge mit Tag ‘Düngeverordnung’
Beitragsarchiv
Es wurden 11 Beiträge gefunden:
Düngebedarfsermittlung und Dokumentation - Was ist zu beachten?
Seit dem Jahreswechsel müssen sich landwirtschaftliche Betriebe mit neuen Regelungen bei der Düngung befassen. Über einige dieser Regelungen wurde in den letzten Ausgaben des Hessenbauers informiert (Nr. 3, 2021).
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Düngung auf gefrorenem Boden nicht mehr erlaubt
In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.
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Neue Rahmenbedingungen für die Düngebedarfsermittlung (DBE) im Frühjahr 2021
Vor der ersten Düngungsmaßnahme ist sowohl bei der Düngung von Ackerland, als auch bei der Düngung von Grünland für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen.
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Beratungsempfehlungen Frühjahr 2021 - ausverkauft!
Die Broschüre ist ausverkauft und nicht mehr bestellbar.
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Neue Regelungen für die Düngung (AvDÜV und DÜV)
Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) vom 16.12.2020 gilt seit dem 31.12.2020. Sie löst damit die seit Mai geltende AVDüV ab. Im Zusammenspiel mit der Düngeverordnung (DüV) vom 30.08.2019 ergeben sich hiermit einige neue Regelungen, die im Folgenden beschrieben werden.
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Winterbeweidung lohnt sich
Auch heute noch spielen die Herbst- und Winterweiden eine wesentliche Rolle für die Existenz der Schäfereien - unabhängig davon, ob es sich um Wanderschäfereien handelt oder nicht.
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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!
Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.
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Herbstdüngung
Die Getreideernte ist abgeschlossen und die frei gewordenen Flächen werden in einigen Fällen genutzt, um organische Dünger aufzubringen. Dabei sollten die vorhandenen gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Die novellierte Düngeverordnung vom 30.04.2020 sieht eine Reihe von Beschränkungen vor, die es zu berücksichtigen gilt.
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