Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Düngeverordnung’

Beitragsarchiv

Es wurden 14 Beiträge gefunden:

 

Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.

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Nmin Untersuchung vor Winterraps in den mit Nitrat belasteten Gebieten

Im Herbst dürfen in mit Nitrat belasteten Gebieten keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung aufgebracht werden (§ 13a Absatz 2 Nr. 5 DüV). Dies gilt im Fall von Winterraps nicht, wenn durch eine repräsentative Bodenprobe auf dem jeweiligen Schlag oder der jeweiligen Bewirtschaftungseinheit nachgewiesen wird, dass die im Boden verfügbare Stickstoffmenge 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar nicht überschreitet.

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Bewirtschaftungsauflagen für Flächen an oberirdischen Gewässern

(ausgenommen Pflanzenschutzmittelanwendung)

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Winterbeweidung lohnt sich

Auch heute noch spielen die Herbst- und Winterweiden eine wesentliche Rolle für die Existenz der Schäfereien - unabhängig davon, ob es sich um Wanderschäfereien handelt oder nicht.

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Startschuss für Landwirtschaftliche Woche Nordhessen 2020

Zu Beginn der Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen begrüßte Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Bauernverbandes, knapp 400 Landwirte, Gärtner, geladene Gäste und Interessierte.

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