Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘HALM 2’

Beitragsarchiv

Es wurden 5 Beiträge gefunden:

 

Blühflächen in 2023: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2

Seit einigen Jahren schon sind Blühflächen ein fester Bestandteil der hessischen Agrarlandschaft geworden. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe wertvolle Biodiversitätsleistungen in Form von Nahrung, Schutz und Lebensgrundlagen für Insekten, Niederwild und zahlreiche Vögel erbringen.

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Die neue Flächenförderung ab 2023 steht nun final fest!

Nachdem die EU-Kommission den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (GAP 2023) nunmehr Ende November genehmigt hat, wurden in der ersten Dezemberhälfte die korrespondierenden Änderungen der GAP-Direktzahlungsverordnung und der GAP-Konditionalitätenverordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verkündet.

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GAP-Ausnahmeregelungen für 2023 final beschlossen

Am 16. September 2022, hat der Bundesrat final der GAP-Ausnahmeverordnung (GAPAusnV) zugestimmt, die nunmehr nach bereits erfolgten etlichen Presseberichten auch formell in Kraft gesetzt werden kann.

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GAP: Mit wie viel Förderung kann ich rechnen? (Neue Version 21.September)

GAP-Prämienrechner des LLH gibt Auskunft

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Was erwartet uns im HALM ab 2023?

Achtung:Alle hier getätigten Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nationalen Strategieplans sowie der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission sowie des entsprechenden Erlasses der neuen HALM-Richtlinien.Die Antragsfrist für die HALM 2-Maßnahmen in 2023 endete mit Ablauf des 04. Oktobers 2022. Für die Teilnahme an HALM-Maßnahmen in 2024, können im Sommer bzw. Herbst 2023 neue Anträge gestellt werden.

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