Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Recht’

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Natur- und Artenschutz: Darf ich nach dem 01. März Gehölze schneiden?

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das genannte Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG).

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Schottergärten – Stein(e) des Anstoßes

Als erstes Bundesland hat nun Baden-Württemberg ein landesweites Verbot von Schottergärten erlassen. Seit dem 31.07.2020 hat der neue Paragraf 21a des Landesnaturschutzgesetzes (BW NatSchG) seine Gültigkeit.

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