Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Streuobstwiese’

Beitragsarchiv

Es wurden 2 Beiträge gefunden:

 

Natur- und Artenschutz: Darf ich nach dem 01. März Gehölze schneiden oder entfernen?

„Vorsicht: Wenn Sie zwischen dem 1. März und dem 30. September Hecken schneiden, drohen Ihnen bis zu 100.000 Euro Bußgeld!“ lauten die Schlagzeilen, die regelmäßig Ende Februar durch die Medien gehen und bei Gartenbesitzern und Gartenbesitzerinnen für Erschrecken und Verwirrung sorgen. So scheint das Gesetz im völligen Widerspruch dazu zu stehen, dass in der Praxis sogar regelmäßig sommerliche Hecken- oder Obstgehölzschnitte empfohlen werden.

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Streuobstwiesen: "Zukunft nur mit Nutzung und Pflege"

Mit bis zu 5.000 Arten sind sie wahre Biodiversitäts-Hotspots; im Frühjahr prägt ein Blütenmeer unser Landschaftsbild und ein Teil der Ernte fließt in die Herstellung des beliebten Hessischen Apfelweins – klar, die Rede ist von Streuobstwiesen.

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