Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Streuobstwiese’

Beitragsarchiv

Es wurden 2 Beiträge gefunden:

 

Natur- und Artenschutz: Darf ich nach dem 01. März Gehölze schneiden?

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das genannte Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG).

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Streuobstwiesen: "Zukunft nur mit Nutzung und Pflege"

Mit bis zu 5.000 Arten sind sie wahre Biodiversitäts-Hotspots; im Frühjahr prägt ein Blütenmeer unser Landschaftsbild und ein Teil der Ernte fließt in die Herstellung des beliebten Hessischen Apfelweins – klar, die Rede ist von Streuobstwiesen.

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