Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Sachkunde – Fortbildung

Laut Pflanzenschutzgesetz ist jede im Pflanzenschutz sachkundige Person verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden.

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Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung

Im Gegensatz zur Sachkunde-Fortbildung, welche spätestens alle drei Jahre besucht werden muss, reicht es aus, den Lehrgang einmalig zu absolvieren, um die Sachkundigkeit im Pflanzenschutz zu erhalten (ähnlich wie Führerschein).

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