Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Zwischenfrüchte’

Beitragsarchiv

Es wurden 5 Beiträge gefunden:

 

Gemeinsame Agrarpolitik: Welche Neuerungen sollten jetzt zur Aussaat 2024 berücksichtigt werden?

„Nach der Ernte ist vor der Ernte.“ Aus diesem Grund stellt sich aktuell die Frage, welche Regelungen zur Aussaat 2024 berücksichtigt werden sollten und müssen. Im Folgenden werden die einzuhaltende Verpflichtung aus dem Agrarantrag 2024 im Bereich GLÖZ 8 sowie Neuerungen zum Agrarantrag 2025 für GLÖZ 7 und 8 beschrieben.

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Zwischenfrüchte und Leguminosen statt Ackerbrachen für die Erfüllung der GLÖZ 8?

Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat die Verordnung zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für „nicht-produktive Flächen“ für das Antragsjahr 2024 verabschiedet. Damit wurde auf Bundesebene der rechtliche Rahmen gesetzt.

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Zwischenfrucht: Was passt in meine Fruchtfolge?

Für einen erfolgreichen Zwischenfruchtanbau müssen die angebauten Früchte zur Fruchtfolge des Betriebs passen. Bei der Artenwahl oder der Wahl der Mischung, ist darauf zu achten, dass Krankheiten und Schädlinge (z.B. Kohlhernie oder Sklerotinia bei Raps), welche die Hauptfrüchte schädigen können, nicht gefördert werden.

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Unter Trockenstress erfolgreich Zwischenfrüchte anbauen

In den vergangenen Jahren hat der Zwischenfruchtanbau immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dies ist u.a. auf die vielfältigen Vorzüge der Zwischenfrüchte zurückzuführen.

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