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Beitragsarchiv
Es wurden 15 Beiträge gefunden:
Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt
In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.
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Düngebedarfsermittlung Frühjahr
Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.
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Stoff-Strom-Bilanz
Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.
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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht
Es naht der 31. März. Und mit diesem Datum nähern sich unweigerlich Erfassungspflichten für all die Betriebe, die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichtig sind. Wer von diesen Verpflichtungen befreit ist wird am Ende des Artikels ausgeführt.
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Kernsperrfristen für stickstoffhaltige und phosphathaltige Düngemittel
(wesentlicher Nährstoffgehalt von mehr als 1,5 % N oder 0,5 % P2O5)Die Getreideernte ist abgeschlossen und die folgenden Kulturen weisen bereits im Herbst einen Düngebedarf auf der mit organischen oder mineralischen Düngern gedeckt werden könnte. Dabei dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu gehören u. a. die Kernsperrfristen. Diese sind je nach ausgewiesener Gebietskulisse verschieden und deshalb ist eine differenzierte Betrachtung nötig.
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Stickstoffbedarf und -düngung im Herbst (Nmin-Wert)
Die anstehenden Düngungsmaßnahmen im Herbst werden zunehmend von gesetzlichen Vorschriften reguliert. Dabei muss der Landwirt/die Landwirtin nicht nur unterschiedliche Rechtsgrundlagen sondern auch unterschiedliche Gebietskulissen berücksichtigen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.
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