Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Fortbildungszeiträume für Sachkundige im Pflanzenschutz

Wenn Sie Ihre Sachkundigkeit im Pflanzenschutz für Gartenbau und Landwirtschaft vor dem 14. Februar 2012 erhalten haben, gehören Sie zu den Altsachkundigen. Auf Ihrer Sachkundekarte wäre demnach das Datum 01.01.2013 angegeben. Die Fortbildungszeiträume sind für Altsachkundige einheitlich festgelegt. Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2024 (bzw. der letzte Fortbildungszeitraum endete am 31.12.2021).

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Sachkunde-Fortbildung Gartenbau jederzeit als eLearning möglich

Laut Pflanzenschutzgesetz sind praktizierende sachkundige Personen im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen bietet der LLH ab sofort die Sachkunde-Fortbildung „Gartenbau“ als eLearning-Programm an.

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Sachkunde-Fortbildung Landwirtschaft jederzeit als eLearning möglich

Laut Pflanzenschutzgesetz sind praktizierende sachkundige Personen im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen richtete der LLH zuletzt anstelle von Präsenzfortbildungen zur Pflanzenschutzsachkunde Online-Fortbildungen als Livestream aus.

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