Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 9 Beiträge gefunden:

 

Stammtisch für Hofcafés, Hofrestaurants, Jausenstationen und Straußwirtschaften

Sie betreiben ein Hofcafé, eine Jausenstation, ein Restaurant auf Ihrem Betrieb oder eine Straußwirtschaft? Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, sich unter Berufskollegen regelmäßig auszutauschen, andere Hofgastronomie-Betriebe zu besichtigen und fachliche Informationen zu erhalten.

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Nachlese zum Stammtisch Hofgastronomie: Wunsch nach Austausch ist groß

Das erste Treffen des offenen Stammtisches „Hofgastronomie“ fand am 05.03.2024 in Bad Vilbel auf dem Laupushof statt. Die Stimmung bei den Teilnehmenden ist nach der Pandemie und mit der gestiegenen Inflation geteilt:

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Ab Januar wieder 19 % für Speisen in der (Hof-) Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab 1. Januar 2024 wieder auf 19 % angehoben. Das Essen außer Haus wird für Gäste also teurer.

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Welche Werbung ist die Richtige?

Sie haben eine Direktvermarktung, bieten Urlaub auf dem Bauernhof an oder betreiben ein Hofcafé? Oder Sie möchten in eine dieser Erwerbskombinationen einsteigen und sind am überlegen, wie Sie Ihren Betrieb und Ihr (zukünftiges) Angebot am besten bewerben können?

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Lust auf regionale Produkte?

Unsere Übersichtskarten zeigen Ihnen, wo es hessische Mobilstall-Eier, Milchautomaten, Hofcafés und Hofeis gibt. Eine weitere Karte listet analoge und digitale Einkaufsführer für hessische Produkte.

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Wie machen es die anderen? – Exkursionsreihe fand großen Zuspruch

Nachlese zur Exkursionsreihe "Urlaub auf dem Bauernhof & Bäuerliche Gastronomie"Organisiert durch das Beratungsteam Erwerbskombinationen des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen fanden im Zeitraum von Ende Februar bis Ende März drei Fachexkursionen zum Thema Landurlaub und Bäuerliche Gastronomie in verschiedenen hessischen Regionen statt.

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Hilfestellung für die Registrierung beim Verpackungsregister

Die Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) wurde ab dem 1. Juli 2022 erweitert. Sie gilt nun für alle, die Verpackungen mit befüllter Ware auf den Markt bringen.

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Mehrwegpflicht für Gastronomen ab 01.01.2023

Auch für bäuerliche Gastronomen wurden im Zuge der Einführung des Verpackungsgesetzes Maßnahmen zur Reduktion von vor allem Einwegkunststoffen erarbeitet. Gastronomen müssen ab Januar 2023 neben Einweg-to-go-Verpackungen auch Mehrwegbehältnisse anbieten. Zwar steht bei den meisten Hofcafébesuchen das Erlebnis Bauernhof mit Verweilzeiten auf dem Betrieb im Vordergrund, dennoch werden einige Hofgastronomen von der neuen Regelung betroffen sein.

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